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Loreley-Echo - Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Loreley
Ausgabe 49/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von §95 Gemeindeordnunginder derzeitgeltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

2026

2027

der Gesamtbetrag der Erträge auf

267.400 €

265.900 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

260.900 €

257.800 €

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

6.500 €

8.100 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

- 13.700

19.800

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

8.000 €

0 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

13.300 €

0 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-5.300

0

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

-8.400

-19.800

§ 2

Gesamtbetrag dervorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierungvon Investitionenund Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

2026

2027

zinslose Kredite auf

0 €

0 €

verzinste Kredite auf

5.300 €

0 €

Zusammen auf

5.300

0

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Mittel aus der Einheitskasse werden nicht beansprucht.

§ 5

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

2026

2027

- Grundsteuer A

454 v.H.

454 v.H.

- Grundsteuer B

674 v.H.

674 v.H.

- Gewerbesteuer

510 v.H.

510 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

- für den erstenHund

120 €

120 €

- für den zweiten Hund

160 €

160 €

- für jeden weiteren Hund

200 €

200 €

- für den erstengefährlichen Hund

450 €

450 €

- für den zweiten gefährlichen Hund

450 €

450 €

- für jeden weiteren gefährlichen Hund

450 €

450 €

Die Angabe der Steuersätze erfolgt lediglich deklaratorisch.Die Festsetzung der Hebesätze erfolgt ausschließlich durch die Satzung der Ortsgemeinde Reichenberg über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer A, die Grundsteuer B, die Gewerbesteuer und der Hundesteuer.

§ 6

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 betrug 489.869 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 beträgt 490.119 € und zum 31.12.2026 496.619 € sowie zum 31.12.2027 504.719 €.

§ 7

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über-und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß §100Abs. 1 Satz 2 GemO liegenvor,wenn im Einzelfall 2.500€ (2026) und 2.500€ (2027) überschritten sind.

§ 8

Einzelveranschlagung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen oberhalb der Wertgrenze von 20.000 € (2026) und 20.000€ (2027) sind einzeln im Teilhaushalt oder in einer Investitionsübersicht darzustellen, ebenso solche Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, die sich über mehrere Jahre erstrecken.

Ortsgemeinde Reichenberg, den 02.12.2025
Christopher Daum, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 und 2027 mit dem Haushaltsplan 2026 und 2027 und seinen Anlagen der Ortsgemeinde Reichenberg wurde nach öffentlicher Bekanntmachung ab dem 17.10.2025 zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar gehalten.

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 20.11.2025 angezeigt worden.

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:

Wir erteilen unsere Genehmigung zu dem Gesamtbetrag der Investitionskredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 2026 erforderlich ist, in Höhe von 5.300,00 €.

Sollten keine Inlandskredite aufgenommen werden, so ist jedoch eine Kreditaufnahme auf die Mitgliedsländer der Europäischen Gemeinschaft beschränkt.

Der Haushaltplan liegt zur Einsichtnahme

vom Montag, 08.12.2025 bis Dienstag, 16.12.2025

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Dolkstr. 3, 56346 St. Goarshausen, Zimmer 14, während der Öffnungszeiten,

Montag

08:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr

Dienstag bis Mittwoch

08:00 – 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr

Freitag

08:00 – 12:00 Uhr

zur Einsicht öffentlich aus.

St.Goarshausen, den 02.12.2025
Mike Weiland
Bürgermeister