Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von §95 Gemeindeordnunginder derzeitgeltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| 1. im Ergebnishaushalt | 2026 | 2027 |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 267.400 € | 265.900 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 260.900 € | 257.800 € |
| Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag | 6.500 € | 8.100 € |
| 2. im Finanzhaushalt | ||
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | - 13.700 € | 19.800 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 8.000 € | 0 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 13.300 € | 0 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -5.300 € | 0 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | -8.400 € | -19.800 € |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierungvon Investitionenund Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| 2026 | 2027 |
| zinslose Kredite auf | 0 € | 0 € |
| verzinste Kredite auf | 5.300 € | 0 € |
| Zusammen auf | 5.300 € | 0 € |
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Mittel aus der Einheitskasse werden nicht beansprucht.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 2026 | 2027 |
| - Grundsteuer A | 454 v.H. | 454 v.H. |
| - Grundsteuer B | 674 v.H. | 674 v.H. |
| - Gewerbesteuer | 510 v.H. | 510 v.H. |
| Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden | ||
| - für den erstenHund | 120 € | 120 € |
| - für den zweiten Hund | 160 € | 160 € |
| - für jeden weiteren Hund | 200 € | 200 € |
| - für den erstengefährlichen Hund | 450 € | 450 € |
| - für den zweiten gefährlichen Hund | 450 € | 450 € |
| - für jeden weiteren gefährlichen Hund | 450 € | 450 € |
Die Angabe der Steuersätze erfolgt lediglich deklaratorisch.Die Festsetzung der Hebesätze erfolgt ausschließlich durch die Satzung der Ortsgemeinde Reichenberg über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer A, die Grundsteuer B, die Gewerbesteuer und der Hundesteuer.
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 betrug 489.869 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 beträgt 490.119 € und zum 31.12.2026 496.619 € sowie zum 31.12.2027 504.719 €.
Erhebliche über-und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß §100Abs. 1 Satz 2 GemO liegenvor,wenn im Einzelfall 2.500€ (2026) und 2.500€ (2027) überschritten sind.
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen oberhalb der Wertgrenze von 20.000 € (2026) und 20.000€ (2027) sind einzeln im Teilhaushalt oder in einer Investitionsübersicht darzustellen, ebenso solche Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, die sich über mehrere Jahre erstrecken.
Hinweis:
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 und 2027 mit dem Haushaltsplan 2026 und 2027 und seinen Anlagen der Ortsgemeinde Reichenberg wurde nach öffentlicher Bekanntmachung ab dem 17.10.2025 zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar gehalten.
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 20.11.2025 angezeigt worden.
Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:
Wir erteilen unsere Genehmigung zu dem Gesamtbetrag der Investitionskredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 2026 erforderlich ist, in Höhe von 5.300,00 €.
Sollten keine Inlandskredite aufgenommen werden, so ist jedoch eine Kreditaufnahme auf die Mitgliedsländer der Europäischen Gemeinschaft beschränkt.
Der Haushaltplan liegt zur Einsichtnahme
vom Montag, 08.12.2025 bis Dienstag, 16.12.2025
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Dolkstr. 3, 56346 St. Goarshausen, Zimmer 14, während der Öffnungszeiten,
| Montag | 08:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr |
| Dienstag bis Mittwoch | 08:00 – 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 08:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr |
| Freitag | 08:00 – 12:00 Uhr |
zur Einsicht öffentlich aus.