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Infos aus der Verbandsgemeinde Loreley
Ausgabe 5/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Loreleyfür die Jahre 2023 vom 30.01.2023

Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

 — 2023

der Gesamtbetrag der Erträge auf 16.735.820 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 16.686.000 €

Jahresüberschuss 49.820 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 1.131.950 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 3.329.400 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 5.438.700 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit auf -2.109.300 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus

Finanzierungstätigkeit auf 977.350 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf 0 €

verzinste Kredite auf 2.109.300 €

zusammen auf 2.109.300 €

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können,

wird festgesetzt auf 1.270.000 €.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 992.000 €.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

wird festgesetzt auf 22.000.000 €

§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden festgesetzt auf

1. Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Sondervermögen Eigenbetrieb Wasser auf 4.264.000 €

Sondervermögen Eigenbetrieb Abwasser auf 6.300.000 €

zusammen auf 10.564.000 €

2. Kredite zur Liquiditätssicherung

Eigenbetrieb Wasser und Abwasser auf 2.000.000 €

3. Verpflichtungsermächtigungen

Sondervermögen Eigenbetrieb Wasser auf 2.950.000 €

darunter:

Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen  —  452.000 €

Sondervermögen Eigenbetrieb Abwasser auf 270.000 €

darunter:

Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen 170.000 €

zusammen auf 3.220.000 €

§ 6 Gebühren und Beiträge

1) mindestens der durchschnittliche Einwohner (EW)-Wert aller gemeldeten Einwohner je Wohnung in der Verbandsgemeinde

2) Einwohnergleichwerte (EGW) nach Anlage 2 zur Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung in der jeweils gültigen Fassung

3) Wird ein Grundstück auf mehrere Arten genutzt, sind die Einwohnergleichwerte, die für die einzelnen Nutzungsarten anzusetzen sind, zusammenzuzählen

4) Nachrichtliche Ausweisung - Die Grundgebühr Schmutzwasser fällt zum 01.01.2023 weg.

§ 7 Umlage

Gemäß § 32 Abs. 1 Landesfinanzausgleichsgesetz erhebt die Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden einen Verbandsgemeindeumlage. Der Umlagesatz wird auf 43,0 v.H. fest-gesetzt.

§ 8 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 betrug 10.573.948 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt 9.873.118 €. und zum 31.12.2023 9.922.938 €.

§ 9 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 10.000 € überschritten sind.

§ 10 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 20.000 € sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen

§ 11 Altersteilzeit

Der Anspruch auf Abschluss von Altersteilzeitvereinbarungen im Bereich der tariflich Beschäftigten wird auf eine Quote von 5 % festgesetzt.

Verbandsgemeinde Loreley, den 30.01.2023  —  Mike Weiland
Bürgermeister

Hinweis:

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 mit dem Haushaltsplan 2023 und seinen Anlagen der Verbandsgemeinde Loreley wurde nach öffentlicher Bekanntmachung am 11.11.2022 zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar gehalten.

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:

Wir erteilen unsere Genehmigung:

1.

zu dem Gesamtbetrag der Investitionskredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 2023 der Verbandsgemeinde erforderlich ist, in Höhe von 2.109.300,00 €.

2.

Zu dem Gesamtbetrag der Investitionskredite in Höhe von 7.454.000,00 €, der zur Finanzierung des Vermögensplanes der Verbandsgemeindewerke erforderlich ist, wovon auf den Betriebszweig Wasserversorgung 2.494.000,00 € und auf den Betriebszweig Abwasserbeseitigung 4.960.000,00 € entfallen.

3.

Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, für den in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite für die Verbandsgemeinde aufgenommen werden müssen, in Höhe von 992.000,00 €.

4.

Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, für den in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite für die Verbandsgemeindewerke aufgenommen werden müssen, in Höhe von 622.000,00 €, wovon auf den Betriebszweig Wasserversorgung 452.000,00 € und auf den Betriebszweig Abwasserbeseitigung 170.000,00 € entfallen.

5.

Alle vorstehenden Genehmigungen erfolgen unter der Bedingung, dass eine Inanspruchnahme der Investitionskredite und Verpflichtungsermächtigungen nur zur Finanzierung von Maßnahmen erfolgen darf, welche nachweislich die dauernde Leistungsfähigkeit der Verbandsgemeinde nicht beeinträchtigt und dass die vorhandenen liquiden Mittel vorrangig vor einer Kreditaufnahme zur Finanzierung eingesetzt werden, sofern dies wirtschaftlich vertretbar ist.

Sofern keine Inlandkredite aufgenommen werden, so ist jedoch eine Kreditaufnahme auf die Mitgliedsländer der Europäischen Gemeinschaft beschränkt.

Ansonsten enthält die Haushaltssatzung keine weiteren genehmigungspflichtigen Bestandteile.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom Montag, 06.02.2023 bis Dienstag, 14.02.2023, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Dolkstraße 3, 56346 St. Goarshausen, Zimmer 14, während der Öffnungszeiten,

Montag und Dienstag von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr

und 13.30 bis 16.00 Uhr,

Mittwoch von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr

Donnerstag von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr

und 13.30 bis 18.00 Uhr und

Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

zur Einsicht öffentlich aus.

Verbandsgemeinde Loreley, den 30.01.2023  —  Mike Weiland
Bürgermeister