Der Planungsverband Loreley hat in seiner Sitzung am 11.05.2023 die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplans „Loreley“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. In der Sitzung vom 16.01.2024 hat der Planungsverband Loreley die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (nach § 3 Abs. 1 BauGB) und der Träger öffentlicher Belange (nach § 4 Abs. 1 BauGB) beschlossen. Zuvor haben die Mitglieder des Planungsverbands (die Stadt St. Goarshausen, die Ortsgemeinde Bornich und die Verbandsgemeinde Loreley) in ihren jeweiligen Gremien der vorliegenden Planung zugestimmt. Das Plangebiet ist in dem nachfolgenden Kartenausschnitt dargestellt.
Der Planungsverband Loreley hat sich zur 5. Änderung des Bebauungsplans Loreley entschieden, um Umbau- und Erhaltungsmaßnahmen in geringem Umfang auf dem Gelände des Loreleyplateaus zu ermöglichen und Anpassungen an den vorhandenen Bestand vorzunehmen. Neben der geplanten Errichtung eines Multifunktionsgebäudes sind in einem Änderungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans zwei vorhandene Holzblockhütten zum Erhalt festgesetzt. Ein weiterer Änderungsbereich beinhaltet die planerische Anpassung des Bebauungsplans für einen Mülltonnensammelplatz bzw. zwei Abstellplätze für Container.
Der Bebauungsplan wird im zweistufigen Regelverfahren nach Baugesetzbuch geändert. Die Unterlagen beinhalten den Bebauungsplan inkl. Verkleinerung auf DIN A4 und die Begründung inkl. Umweltbericht gemäß § 2a BauGB. Im Umweltbericht werden die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen des Bebauungsplans ermittelt bzw. prognostiziert und bewertet. Die zuvor genannten Unterlagen werden in der Zeit vom 09.02. bis einschließlich 13.03.2024 in digitaler Form über die Homepage der Verbandsgemeinde Loreley (www.vg-loreley.de) in der Rubrik „Verwaltung“ à „Öffentliche Bekanntmachungen“ à „Verbandsgemeinde“ zu finden sein.
Zusätzlich werden die Unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Friedrichsstraße 12, 56338 Braubach, Zimmer 14 während der Dienststunden
Montag bis Mittwoch von 8:00 - 12:00 Uhr
und 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag von 8:00 - 12:00 Uhr
und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr
öffentlich im selben Zeitraum ausgelegt.
Während der Offenlage können Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nur fristgerechte, d.h. während der Offenlagefrist vorgebrachte Anregungen haben Anspruch auf Prüfung.