Für die Wahl der Wehrführung der örtlichen Einheit Prath-Lykershausen findet am Montag, 04.03.2024, 18:00 Uhr, im Dorfgemeinschaftshaushaus, Loreley-Burgen-Straße 2, 56346 Prath eine Wahlversammlung statt.
Hierzu werden gemäß § 14 Abs. 1 Satz 5 Nr. 3a und Abs. 2 des Landesgesetzes über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Brand- und Katastrophenschutzgesetz - LBKG) vom 02.11.1981 (GVBl. S. 247), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (GVBl. S. 413), die aktiven Angehörigen der Feuerwehreinheiten Prath und Lykershausen und der Jugendfeuerwehr, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, eingeladen.
Tagesordnung:
| 1. | Begrüßung |
| 2. | Erläuterung des Wahlverfahrens und Bestellung eines Wahlvorstandes |
| 3. | Wahl und Ernennung einer Wehrführerin / eines Wehrführers |
| 4. | Wahl und Ernennung einer stv. Wehrführerin / eines stv. Wehrführers |
| 5. | Entlassung der aktuellen Wehrführung |
| 6. | Verschiedenes |