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Loreley-Echo - Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Loreley
Ausgabe 5/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 0,00 Euro (2025) und 0,00 Euro (2026).

§ 5 Steuersätze

Die Angabe der Steuersätze erfolgt lediglich deklaratorisch. Die Festsetzung der Hebesätze erfolgt ab 2025 ausschließlich durch die Satzung der Ortsgemeinde Dörscheid über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer A, die Grundsteuer B, die Gewerbesteuer und der Hundesteuer.

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 betrug 4.282.842 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt 4.284.042 Euro. und zum 31.12.2025 4.252.042 Euro sowie zum 31.12.2026 4.234.442 Euro.

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 2.000 Euro (2025) und 2.000 Euro (2026) überschritten sind.

§ 8 Einzelveranschlagung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 15.000 Euro sind einzeln in der Investitionsübersicht darzustellen.

Ortsgemeinde Dörscheid, den 23.01.2025
Oliver Rink, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 und 2026 mit dem Haushaltsplan 2025 und 2026 und seinen Anlagen der Ortsgemeinde Dörscheid wurde nach öffentlicher Bekanntmachung am 22.11.2024 zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar gehalten.

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 19.12.2024 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom Montag, 03.02.2025 bis Dienstag, 11.02.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Dolkstraße 3, 56346 St. Goarshausen, Zimmer 14, während der Öffnungszeiten,

Montag

von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und

13.30 Uhr bis 16.00 Uhr

Dienstag und Mittwoch

von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Donnerstag

von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und

13.30 Uhr bis 18.00 Uhr

Freitag

von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

zur Einsicht öffentlich aus.

St. Goarshausen, den 23.01.2025
Mike Weiland, Bürgermeister