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Infos aus der Verbandsgemeinde Loreley
Ausgabe 50/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Verbandsgemeindewerke Loreley

Grundgebühr Schmutzwasser nach Einwohnergleichwert fällt ab 2023 weg

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 10.05.2022 die 1. Änderungssatzung der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung beschlossen. Mit dieser Änderung wird die „Grundgebühr Schmutzwasser“ (bemessen nach Einwohnern und Einwohnergleichwerten) für den Bereich der Verbandsgemeinde Loreley abgeschafft. Die Änderungssatzung wurde im Loreley-Echo vom 8. Juli 2022 bekanntgegeben und tritt zum 01.01.2023 in Kraft.

Für das Jahr 2022 erfolgt somit letztmalig die Endabrechnung der Abwasserabgabe „Grundgebühr Schmutzwasser“. Vorausleistungen für die Abgabenart für das Jahr 2023 werden nicht erhoben.

Die durch den Wegfall der „Grundgebühr Schmutzwasser“ entgehenden Umsatzerlöse werden unter Berücksichtigung der im Jahr 2023 zu erwartenden Aufwendungen auf die „Kanalbenutzungsgebühr“ und den „wiederkehrenden Beitrag Schmutzwasser“ umverteilt. Die Höhe der vom Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung vom 8. Dezember 2022 beschlossenen Abgabensätze der Betriebszweige Wasser und Abwasser werden wie folgt hiermit bekanntgegeben.

2023

Gebühren- und Beitragssätze der Verbandsgemeindewerke Loreley

gemäß den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes i.V.m. § 1 III Entgeltsatzung Wasserversorgung, hat der Verbandsgemeinderat Loreley mit Beschluss vom 08.12.2022 die für das Jahr 2023 gültigen Entgeltsätze und Kostenerstattungsbeiträge der Verbandsgemeindewerke Loreley für den Betriebszweig Wasser und Abwasser festgesetzt, welche hiermit bekannt gemacht werden:

Betriebszweig Wasser

Leistung

2022

2023

Netto

Netto

7 % USt.

Brutto

1. Benutzungsgebühr je cbm verbrauchter Trinkwassermenge

2,05 €/cbm

2,05 €/cbm

0,14 €/cbm

2,19 €/cbm

2. Grundgebühr/Zähler

bei Wasserzählern mit einer Verbrauchsleistung von einem

Dauerdurchfluss bis Q3 4,0 m³/h (nach MID 2004/22/EG)1)

120,00 €

120,00 €

8,40 €

128,40 €

Dauerdurchfluss bis Q3 10,0 m³/h (nach MID 2004/22/EG)1)

288,00 €

288,00 €

20,16 €

308,16 €

Dauerdurchfluss bis Q3 16,0 m³/h (nach MID 2004/22/EG)1)

480,00 €

480,00 €

33,60 €

513,60 €

Dauerdurchfluss bis Q3 25,0 m³/h (nach MID 2004/22/EG)1) - DN 40/502)

720,00 €

720,00 €

50,40 €

770,40 €

Dauerdurchfluss bis Q3 63,0 m³/h (nach MID 2004/22/EG)1) - DN 65/802)

960,00 €

960,00 €

67,20 €

1.027,20 €

3. Wiederkehrender Beitrag Wasserversorgung

je qm gewichteter Grundstücksfläche

0,06 €/qm

0,06 €/qm

0,004 €/qm

0,064 €/qm

4. Standrohrmiete für jeden angefangenen Kalendermonat

zzgl. der Benutzungsgebühr nach Ziffer 1 und der Kanalbenutzungsgebühr

Sicherheitsleistung/Kaution (vorab zu überweisen)

500,00 €

500,00 €

USt.-Frei

500,00 €

Standrohrmiete (ab dem 1. Tag der Nutzung/je Kalendermonat)

16,00 €/M.

16,00 €/M.

1,12 €/M.

17,12 €/M.

5. Kostenerstattung Abnahme und Verplombung Zwischenzähler

je Zähler

60,00 €

60,00 €

4,20 €

64,20 €

6. Einmaliger Beitrag Wasserversorgung erstmalige Herstellung

je qm gewichteter Grundstücksfläche

3,68 €/qm

3,68 €/qm

0,26 €/qm

3,94 €/qm

7. Einmaliger Beitrag Wasserversorgung erstmalige Herstellung(Nachveranlagung ehemalige Verbandsgemeinde Loreley)

je qm gewichteter Grundstücksfläche

2,89 €/qm

2,89 €/qm

0,20 €/qm

3,09 €/qm

1) MID = Measuring Instruments Directive - Europäische Messgeräterichtlinie2) DN = Durchmesser

Betriebszweig Abwasser

Leistung

2022

2023

1. Kanalbenutzungsgebühr Schmutzwasser

3,70 €/cbm

3,95 €/cbm

2. Grundgebühr Schmutzwasser nach Einwohnern und Einwohnergleichwerten 4)

- zu Wohnzwecken genutzte Grundstücke (gemeldete Personen am 30.06.2022)1) 3) 4)

20,00 €/EW

0,00 €/EW

- nicht zu Wohnzwecken genutzte oder nutzbare Grundstücke2) 3) 4)

20,00 €/EGW

0,00 €/EGW

3. Wiederkehrender Beitrag (WKB) Schmutzwasser je qm gewichteter Fläche

0,05 €/qm

0,08 €/qm

4. Fäkalschlammbeseitigung aus Klein- und Pflanzenkläranlagen

48,80 €/cbm

48,80 €/cbm

5. Abwasserbeseitigung aus geschlossenen Abwassergruben

17,20 €/cbm

17,20 €/cbm

6. Abwasserproben bei Klein- und Pflanzenkläranlagen je Probe

50,00 €/Probe

50,00 €/Probe

7. Abwasserabgabe für Kleineinleiter je Person

17,90 €/P.

17,90 €/P.

8. Wiederkehrender Beitrag (WKB) Niederschlagswasserbeseitigung

je qm Abflussfläche

0,65 €/qm

0,70 €/qm

9. Straßenoberflächenentwässerung

Laufende Kostenbeteiligung der Städte und Ortsgemeinden

0,91 €/qm

0,96 €/qm

Investitionskostenanteil Flächenkanal (Erstherstellung| Ausbau) - in offener Bauweise

14,44 €/qm

14,44 €/qm

Investitionskostenanteil Flächenkanal (Ausbau) - in geschlossener Bauweise (Inliner)

8,08 €/qm

8,08 €/qm

10. Einmaliger Beitrag erstmalige Herstellung

Schmutzwasser je qm gewichteter Fläche

3,79 €/qm

3,79 €/qm

Niederschlagswasser je qm Abflussfläche

6,71 €/qm

6,71 €/qm

1) mindestens der durchschnittliche Einwohner (EW)-Wert aller gemeldeten Einwohner je Wohnung in der Verbandsgemeinde

2) Einwohnergleichwerte (EGW) nach Anlage 2 zur Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung in der jeweils gültigen Fassung

3) Wird ein Grundstück auf mehrere Arten genutzt, sind die Einwohnergleichwerte, die für die einzelnen Nutzungsarten anzusetzen sind, zusammenzuzählen

4) Nachrichtliche Ausweisung - Die Grundgebühr Schmutzwasser fällt zum 01.01.2023 weg

St. Goarshausen, den 09.12.2022 — Mike Weiland,

Verbandsgemeindeverwaltung Loreley — Bürgermeister