Der Ortsgemeinderat Kamp-Bornhofen hat in seiner Sitzung am 11.04.2022 die Aufhebung der Bebauungspläne „Blütenweg“ und „Fuhrweg-Marienstraße“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Das Plangebiet umfasst die genannten Bebauungspläne inklusive aller Änderungen und Erweiterungen und ist in der folgenden Abbildung dargestellt.
Gemäß § 3 (2) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass folgende Arten umweltbezogener Informationen für die Aufhebung der Bebauungspläne „Blütenweg“ verfügbar sind:
Begründung zum Bebauungsplan einschließlich landschaftsplanerischer Erhebungen und Bewertungen sowie Umweltbericht gemäß §§ 2 (4) und 2a BauGB mit Ausführungen unter anderem zu:
| * | Anlass und Ziele der Planung, entsprechend des Aufstellungsbeschlusses zur Aufhebung des Bebauungsplans |
| * | Aussagen zum Geltungsbereich und Darlegung der Bestandssituation |
| * | Aussagen zum Verfahren (Notwendigkeit eines zweistufiges Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren sowie eines Umweltberichtes nach §§ 2 (4) und 2a BauGB.) |
| * | Vorgaben übergeordneter Planungen: |
| * | Aussagen zum gültigen Regionalen Raumordnungsplan (RROP) der Planungsregion Mittelrhein-Westerwald |
| * | Aussagen zum wirksamen Flächennutzungsplan |
| * | Aussagen zu übergeordneten umweltrelevanten Planungen |
| * | Hinweise zu bestehenden Planungen: (Bebauungsplan „Blütenweg“ und seine Änderungsplanung.) |
| * | Städtebaulicher Bestand: |
| * | Aussagen zur aktuellen Nutzung |
| * | Aussagen zum städtebaulichen Konzept |
| * | Aussagen zu Planungsauswirkungen |
| * | Landschaftsplanerische Belange |
| * | Aussagen zur Bestandssituation |
| * | Aussagen zu Schutzgebieten/übergeordneter umweltplanerischer Planungsvorgaben |
| * | Artenschutzrechtliche Belange |
| * | Umweltbericht gemäß §§ 2 (4) und 2a BauGB mit u.a. |
| * | Aussagen zum Anlass und zur Zielsetzung der Planung zur Aufhebung des Bebauungsplanes |
| * | Nennung einschlägiger Fachgesetze und Fachpläne |
| * | Bestandsaufnahme und Bewertung der natürlichen Grundlagen: |
| * | Naturräumliche Gliederung |
| * | Lage und Relief |
| * | Geologie und Böden |
| * | Wasserhaushalt |
| * | Klima |
| * | Heutige potentielle natürliche Vegetation (hpnV) |
| * | Biotop- und Nutzungstypen, Tierwelt |
| * | Landschaftsbild und Erholung |
| * | Vorgaben übergeordneter Planungen: |
| * | Aussagen des Flächennutzungsplans |
| * | Schutzgebiete, darunter u.a., Naturdenkmale, nach § 30 BNatSchG geschützte Biotope und Natura-2000-Gebiete |
| * | Entwicklungsprognose |
| * | Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung des Plan-Vorhabens (Status-quo-Prognose) |
| * | Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung des Plan-Vorhabens |
| * | Aussagen zur Alternativenprüfung |
| * | Ermittlung du Bewertung potentiell erheblicher Umweltauswirkungen, darunter: |
| * | Schutzgut Bevölkerung und Gesundheit des Menschen |
| * | Schutzgut Fauna und Flora |
| * | Schutzgut Biodiversität |
| * | Schutzgut Boden |
| * | Schutzgut Wasser |
| * | Schutzgut Luft und klimatische Faktoren |
| * | Schutzgut Kultur- und sonstige Sachwerte |
| * | Schutzgut Landschaft und Erholung |
| * | Wechselwirkungen (der Schutzgüter) |
| * | Summationswirkungen (der Schutzgüter) |
| * | Auswirkungen auf FFH- und Vogelschutzgebiete |
| * | Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verringerung und zum Ausgleich der erheblichen Umweltauswirkungen durch Kompensationsmaßnahmen |
| * | Überwachung der Auswirkungen der Durchführung des Plan-Vorhabens (Aussagen zum Monitoring) |
| * | Anmerkungen zur Durchführung der Umweltprüfung |
| * | Zusammenfassung des Umweltberichts, entsprechend des Aufstellungsbeschlusses zur Aufhebung des Bebauungsplans |
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sind umweltrelevante Stellungnahmen mit folgenden Sachverhalten eingegangen (wesentliche, stichwortartige Nennung der Inhalte).
Diese werden im Folgenden, in stichwortartiger Darstellung der relevanten Inhalte, aufgeführt:
| * | Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Koblenz, Referat 33 - Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz, 13.08.2024: (Hinweise zu wasserrechtlichen Anforderungen für Bauvorhaben im Überschwemmungsgebiet des Rheins; Sicherstellung des Hochwasserschutzes durch hochwassersicheres Bauen und Erhalt der Abflusskapazitäten; keine Betroffenheit von Schutzgebieten oder kartierten Altablagerungsflächen.) |
| * | Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Koblenz, Referat 42 - Obere Naturschutzbehörde, 13.08.2024: (Keine Betroffenheit von Natura-2000-Gebieten, Naturschutzgebieten oder geschützten Biotopen nach § 30 BNatSchG.) |
| * | Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Koblenz, Referat 43 -- Bauwesen, 13.08.2024: Empfehlung zur Sicherung gestalterischer Vorgaben im UNESCO-Welterbe-Gebiet; Hinweis auf die Bedeutung der Steuerung der städtebaulichen Entwicklung für den Schutz historischer Strukturen; Empfehlung zur Aufstellung einer Erhaltungs- und Gestaltungssatzung. |
| * | Zweckverband Welterbe Oberes Mittelrheintal, Regionalentwicklung, St. Goarshausen, 19.08.2024: Hinweise auf die geordnete städtebauliche Entwicklung im UNESCO-Welterbe-Gebiet; Empfehlungen zu gestalterischen Aspekten wie Höhenentwicklung, Fassadengestaltung und PV-Anlagen. Bezug zum Plangebiet „Blütenweg“ ohne Bedenken. |
| * | Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Welterbesekretariat, Mainz, 19.08.2024.): Keine Bedenken zur Aufhebung des Bebauungsplans „Blütenweg“; Empfehlung zur Beachtung gestalterischer Vorgaben und Abstimmung mit dem Welterbe-Beratungsgremium. |
Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten planungsrelevanten Inhalte der Stellungnahmen wurden gemäß Abwägung des Gemeinderates in der Plankonzeption für die Offenlagefassung gemäß § 3 (2) und 4 (2) BauGB berücksichtigt.
Gemäß § 3 (2) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass folgende Arten umweltbezogener Informationen für die Bebauungspläne „Fuhrweg-Marienstraße“ verfügbar sind:
| Begründung zum Bebauungsplan einschließlich landschaftsplanerischer Erhebungen und Bewertungen sowie Umweltbericht gemäß §§ 2 (4) und 2a BauGB mit Ausführungen unter anderem zu: | |
| * | Anlass und Ziele der Planung, entsprechend des Aufstellungsbeschlusses zur Aufhebung des Bebauungsplans |
| * | Aussagen zum Geltungsbereich und Darlegung der Bestandssituation |
| * | Aussagen zum Verfahren (Notwendigkeit eines zweistufiges Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren sowie eines Umweltberichtes nach §§ 2 (4) und 2a BauGB.) |
| * | Vorgaben übergeordneter Planungen: |
| * | Aussagen zum gültigen Regionalen Raumordnungsplan (RROP) der Planungsregion Mittelrhein-Westerwald |
| * | Aussagen zum wirksamen Flächennutzungsplan |
| * | Aussagen zu übergeordneten umweltrelevanten Planungen |
| * | Hinweise zu bestehenden Planungen: (Bebauungsplan „Fuhrweg - Marienstraße“ und seine 4 Änderungsplanungen.) |
| * | Städtebaulicher Bestand: |
| * | Aussagen zur aktuellen Nutzung |
| * | Aussagen zum städtebaulichen Konzept |
| * | Aussagen zu Planungsauswirkungen |
| * | Landschaftsplanerische Belange |
| * | Aussagen zur Bestandssituation |
| * | Aussagen zu Schutzgebieten/übergeordneter umweltplanerischer Planungsvorgaben |
| * | Artenschutzrechtliche Belange |
| * | Umweltbericht gemäß §§ 2 (4) und 2a BauGB mit u.a. |
| * | Aussagen zum Anlass und zur Zielsetzung der Planung zur Aufhebung des Bebauungsplanes |
| * | Nennung einschlägiger Fachgesetze und Fachpläne |
| * | Bestandsaufnahme und Bewertung der natürlichen Grundlagen: |
| * | Naturräumliche Gliederung |
| * | Lage und Relief |
| * | Geologie und Böden |
| * | Wasserhaushalt |
| * | Klima |
| * | Heutige potentielle natürliche Vegetation (hpnV) |
| * | Biotop- und Nutzungstypen, Tierwelt |
| * | Landschaftsbild und Erholung |
| * | Vorgaben übergeordneter Planungen: |
| * | Aussagen des Flächennutzungsplans |
| * | Schutzgebiete, darunter u.a., Naturdenkmale, nach § 30 BNatSchG geschützte Biotope und Natura-2000-Gebiete |
| * | Entwicklungsprognose |
| * | Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung des Plan-Vorhabens (Status-quo-Prognose) |
| * | Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung des Plan-Vorhabens |
| * | Aussagen zur Alternativenprüfung |
| * | Ermittlung du Bewertung potentiell erheblicher Umweltauswirkungen, darunter: |
| * | Schutzgut Bevölkerung und Gesundheit des Menschen |
| * | Schutzgut Fauna und Flora |
| * | Schutzgut Biodiversität |
| * | Schutzgut Boden |
| * | Schutzgut Wasser |
| * | Schutzgut Luft und klimatische Faktoren |
| * | Schutzgut Kultur- und sonstige Sachwerte |
| * | Schutzgut Landschaft und Erholung |
| * | Wechselwirkungen (der Schutzgüter) |
| * | Summationswirkungen (der Schutzgüter) |
| * | Auswirkungen auf FFH- und Vogelschutzgebiete |
| * | Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verringerung und zum Ausgleich der erheblichen Umweltauswirkungen durch Kompensationsmaßnahmen |
| * | Überwachung der Auswirkungen der Durchführung des Plan-Vorhabens (Aussagen zum Monitoring) |
| * | Anmerkungen zur Durchführung der Umweltprüfung |
| * | Zusammenfassung des Umweltberichts, entsprechend des Aufstellungsbeschlusses zur Aufhebung des Bebauungsplans |
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sind umweltrelevante Stellungnahmen mit folgenden Sachverhalten eingegangen (wesentliche, stichwortartige Nennung der Inhalte).
Diese werden im Folgenden, in stichwortartiger Darstellung der relevanten Inhalte, aufgeführt:
| * | Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Koblenz, Referat 33 - Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz, 13.08.2024: Hinweise zu wasserrechtlichen Anforderungen bei künftigen Bauvorhaben im Überschwemmungsgebiet des Rheins; Sicherstellung des Hochwasserschutzes durch hochwassersicheres Bauen und Erhalt der Abflusskapazitäten; keine Betroffenheit von Schutzgebieten oder kartierten Altablagerungsflächen. |
| * | Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Koblenz, Referat 42 - Obere Naturschutzbehörde, 13.08.2024: Keine Betroffenheit von Natura-2000-Gebieten, Naturschutzgebieten oder geschützten Biotopen nach § 30 BNatSchG. |
| * | Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Koblenz, Referat 43 -- Bauwesen, 13.08.2024: Empfehlung zur Erhaltung gestalterischer Vorgaben im UNESCO-Welterbe-Gebiet; Vermeidung unmaßstäblicher Nachverdichtungen durch angepasste Baumaßnahmen; Anregung zur Aufstellung einer Erhaltungs- und Gestaltungssatzung zur Sicherung historischer Strukturen und städtebaulicher Qualität. |
| * | Zweckverband Welterbe Oberes Mittelrheintal, Regionalentwicklung, St. Goarshausen, 19.08.2024: Einschätzung zur Aufhebung der Bebauungspläne; Empfehlung einer Erhaltungs- und Gestaltungssatzung zur Sicherung der städtebaulichen Qualität und des außergewöhnlichen universellen Werts (OUV) des UNESCO-Welterbes; Hinweis auf die Nutzung des Welterbe-Beratungsgremiums für Planungen, Empfehlung zur frühzeitigen Abstimmung geplanter Maßnahmen mit dem Welterbe-Beratungsgremium. |
| * | Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Welterbesekretariat, Mainz, 19.08.2024: Anregungen zu gestalterischen Festsetzungen zu Höhenentwicklung, Fassadengestaltung und PV-Anlagen zur Sicherung des Ortsbildes und des UNESCO-Welterbewerts, Anregung zur Aufstellung einer Erhaltungs- und Gestaltungssatzung zur Sicherung historischer Strukturen und städtebaulicher Qualität |
Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten planungsrelevanten Inhalte der Stellungnahmen wurden gemäß Abwägung des Gemeinderates in der Plankonzeption für die Offenlagefassung gemäß § 3 (2) und 4 (2) BauGB berücksichtigt.
Aufgrund der Feiertage beträgt die Offenlage sechs Wochen, statt der im § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB genannten 30 Tage. Die o.g. Unterlagen werden in der Zeit vom
20.12.2024 bis einschließlich 31.01.2025
in digitaler Form über die Homepage der Verbandsgemeinde Loreley (www.vg-loreley.de) in der Rubrik „Verwaltung“ --{{gt}} „Öffentliche Bekanntmachungen“ --{{gt}} „Städte und Gemeinden“ zu finden sein.
Zusätzlich werden die Unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Friedrichsstraße 12, 56338 Braubach, Zimmer 14 während der Dienststunden
| Montag bis Mittwoch | von 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
| Donnerstag | von 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr |
| Freitag | von 08:00 - 12:00 Uhr |
öffentlich im selben Zeitraum ausgelegt.
Während der Offenlage können Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nur fristgerechte, d.h. während der Offenlagefrist vorgebrachte Anregungen haben Anspruch auf Prüfung.