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Loreley-Echo - Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Loreley
Ausgabe 50/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

2025

2026

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag

der Erträge auf

2.351.500 Euro

2.353.300 Euro

der Gesamtbetrag

der Aufwendungen auf

2.287.900 Euro

2.208.400 Euro

Jahresüberschuss /

Jahresfehlbetrag

63.600 Euro

144.900 Euro

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen

Ein- und Auszahlungen auf

153.650 Euro

238.950 Euro

die Einzahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

0 Euro

0 Euro

die Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

16.000 Euro

25.000 Euro

der Saldo der Ein-

und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

-16.000 Euro

-25.000 Euro

der Saldo der Ein- und

Auszahlungen aus

Finanzierungstätigkeit auf

-137.650 Euro

-213.950 Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten

gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 830.000 Euro (2025) und 930.000 Euro (2026).

§ 5 Steuersätze

2025

2026

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern

werden wie folgt festgesetzt:

- Grundsteuer A

395 v. H.

395 v. H.

- Grundsteuer B

510 v. H.

510 v. H.

- Gewerbesteuer

430 v. H.

430 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

- für den ersten Hund

72 Euro

72 Euro

- für den zweiten Hund

96 Euro

96 Euro

- für jeden weiteren Hund

144 Euro

144 Euro

- für jeden gefährlichen Hund

804 Euro

804 Euro

Hinweis:

Die Angabe der Steuersätze erfolgt lediglich deklaratorisch. Die Festsetzung der Hebesätze erfolgt ab 2025 ausschließlich durch die Satzung der Ortsgemeinde Bornich über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer A, Grundsteuer B, Gewerbesteuer und Hundesteuer.

§ 6 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden wie folgt festgesetzt:

- Hebesatz Tourismusbeitrag: 6,00 % (2025) und 6,00 % (2026)

§ 7 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 betrug 4.101.102 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt 4.128.552 Euro und zum 31.12.2025 4.192.152 Euro sowie zum 31.12.2026 4.337.052 Euro.

§ 8 Über- und außerplanmäßige

Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 1.500 Euro (2025) und 1.500 Euro (2026) überschritten sind.

§ 9 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 15.000 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

Gemeindeverwaltung, Ortsgemeinde Bornich, den 09.12.2024
(Unterschrift)

Hinweis:

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 28.11.2024 angezeigt worden. Sie enthält folgenden Wortlaut:

Wir erteilen unsere Genehmigung zum Höchstbetrag der Liquiditätsverbindlichkeiten

in Höhe von 830.000,00 € zum 31.12.2025

in Höhe von 930.000,00 € zum 31.12.2026

Ansonsten enthält die Haushaltssatzung keine weiteren genehmigungspflichtigen Bestandteile.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme

Vom Montag den 16.12.2024 bis Freitag den 27.12.2024

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Dolkstraße 3, 56346 St. Goarshausen, Zimmer 14, während der Öffnungszeit,

Montags

von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr

Dienstag und Mittwoch

von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag

von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag

von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

zur Einsicht öffentlich aus.

St. Goarshausen, den 09.12.2024
Mike Weiland, Bürgermeister