Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
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| 2025 | 2026 |
| 1. im Ergebnishaushalt | ||
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 2.351.500 Euro | 2.353.300 Euro |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 2.287.900 Euro | 2.208.400 Euro |
| Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag | 63.600 Euro | 144.900 Euro |
| 2. im Finanzhaushalt | ||
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 153.650 Euro | 238.950 Euro |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0 Euro | 0 Euro |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 16.000 Euro | 25.000 Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -16.000 Euro | -25.000 Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | -137.650 Euro | -213.950 Euro |
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 830.000 Euro (2025) und 930.000 Euro (2026).
| 2025 | 2026 |
| Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: |
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| - Grundsteuer A | 395 v. H. | 395 v. H. |
| - Grundsteuer B | 510 v. H. | 510 v. H. |
| - Gewerbesteuer | 430 v. H. | 430 v. H. |
| Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden | ||
| - für den ersten Hund | 72 Euro | 72 Euro |
| - für den zweiten Hund | 96 Euro | 96 Euro |
| - für jeden weiteren Hund | 144 Euro | 144 Euro |
| - für jeden gefährlichen Hund | 804 Euro | 804 Euro |
Hinweis:
Die Angabe der Steuersätze erfolgt lediglich deklaratorisch. Die Festsetzung der Hebesätze erfolgt ab 2025 ausschließlich durch die Satzung der Ortsgemeinde Bornich über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer A, Grundsteuer B, Gewerbesteuer und Hundesteuer.
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden wie folgt festgesetzt:
- Hebesatz Tourismusbeitrag: 6,00 % (2025) und 6,00 % (2026)
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 betrug 4.101.102 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt 4.128.552 Euro und zum 31.12.2025 4.192.152 Euro sowie zum 31.12.2026 4.337.052 Euro.
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 1.500 Euro (2025) und 1.500 Euro (2026) überschritten sind.
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 15.000 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.
Hinweis:
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 28.11.2024 angezeigt worden. Sie enthält folgenden Wortlaut:
| Wir erteilen unsere Genehmigung zum Höchstbetrag der Liquiditätsverbindlichkeiten | |
| • | in Höhe von 830.000,00 € zum 31.12.2025 |
| • | in Höhe von 930.000,00 € zum 31.12.2026 |
Ansonsten enthält die Haushaltssatzung keine weiteren genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme
Vom Montag den 16.12.2024 bis Freitag den 27.12.2024
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Dolkstraße 3, 56346 St. Goarshausen, Zimmer 14, während der Öffnungszeit,
| Montags | von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Dienstag und Mittwoch | von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Donnerstag | von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Freitag | von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
zur Einsicht öffentlich aus.