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Loreley-Echo - Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Loreley
Ausgabe 51/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Der Ortsgemeinderat Weisel hat in seiner Sitzung am 28.11.2023 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet an der K99 / Hinter dem Birkenborn“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Aufgrund der Lage im Außenbereich im baurechtlichen Sinne und der Tatsache, dass die Maßnahmen mit Eingriffen in die Natur verbunden sind, ist das zweistufige Regelverfahren nach Baugesetzbuch anzuwenden. Das Plangebiet ist in dem nachfolgenden Kartenausschnitt dargestellt.

Die Ortsgemeinde Weisel plant ein bestehendes Gewerbegebiet geringfügig zu erweitern, bzw. vorhandene Gewerbegebietsflächen innerhalb der Plangrenzen des Gebiets neu zu verteilen und Festsetzungen innerhalb des bestehenden Gewerbegebiets anzupassen, um eine verbesserte Flächenausnutzung durch höhere Gebäude und vergrößerte Baufenster zu ermöglichen. Hierbei kommt es zu Eingriffen in bestehende Ausgleichsmaßnahmen, welche auszugleichen sind.

Die Ortsgemeinde Weisel hat den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet an der K99 / Hinter dem Birkenborn“ (Planzeichnung, Satzungstext, Begründung und Artenschutzrechtliche Vorprüfung) gebilligt. Weiterhin hat sie den Beschluss der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet an der K99 / Hinter dem Birkenborn“ gefasst. Die o.g. Unterlagen werden in der Zeit vom 02.01. bis einschließlich 06.02.2024 in digitaler Form über die Homepage der Verbandsgemeinde Loreley (www.vg-loreley.de) in der Rubrik „Verwaltung“ à „Öffentliche Bekanntmachungen“ à „Städte und Gemeinden“ zu finden sein.

Zusätzlich werden die Unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Friedrichsstraße 12, 56338 Braubach, Zimmer 14 während der Dienststunden

Montag - Mittwoch

von 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag

von 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

Freitag

von 8:00 - 12:00 Uhr

öffentlich im selben Zeitraum ausgelegt.

Während der Offenlage können Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nur fristgerechte, d.h. während der Offenlagefrist vorgebrachte Anregungen haben Anspruch auf Prüfung.

St. Goarshausen, 22.12.2023
Verbandsgemeindeverwaltung
Loreley / Fachbereich II
Mike Weiland, Bürgermeister