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Loreley-Echo - Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Loreley
Ausgabe 51/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Der Ortsgemeinderat Lierschied hat in seiner Sitzung am 05.12.2023 die Aufstellung der Ergänzungssatzung „Wilhelmshöhe“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Satzung wird nach den Bestimmungen des § 34 Abs. 4 Nr. 1 und Nr. 3 BauGB aufgestellt, um die bauplanungsrechtliche Grundlage für ein Wohnbauvorhaben mit Nebengebäude auf dem Flurstück 31/24 tlw. in der Flur 12 der Gemarkung Lierschied zu schaffen. Das Aufstellungsverfahren wird nach den Vorgaben des BauGB im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt. Das Plangebiet ist in dem nachfolgenden Kartenausschnitt dargestellt.

Es werden keine Vorhaben zugelassen, die der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Des Weiteren gibt es keine Anhaltspunkte für eine erhebliche Beeinträchtigung der nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 b BauGB aufgeführten Schutzgüter (FFH- und Vogelschutzgebiete). Von einer Umweltprüfung nach Baugesetzbuch, der Erstellung eines Umweltberichtes und einer Zusammenfassenden Erklärung wird aus diesen Gründen abgesehen (gemäß § 13 Abs. BauGB). Im vereinfachten Verfahren erfolgt eine gleichzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 4 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB (gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 i. V. m. § 4a Abs. 2 BauGB).

Bei der Ergänzungssatzung gemäß der Nr. 3 des § 34 Abs. 4 BauGB ist die naturschutzrechtliche Eingriffs-Ausgleichsregelung anzuwenden. Dies bedeutet, dass zum Planvorhaben neben der städtebaulichen Plankonzeption landschaftsplanerische Ausführungen zu treffen sind und eine Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung vorzunehmen ist. Ein Umweltbericht gemäß §§ 2 Abs. 4 und 2 a BauGB ist nicht erforderlich.

Die Ortsgemeinde Lierschied hat den Entwurf der Satzung (Planzeichnung, Satzungstext, Begründung und Biotop-/ Nutzungstypenplan) gebilligt. Weiterhin hat sie den Beschluss der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB für die Aufstellung der Satzung gefasst. Die o.g. Unterlagen zur Satzung werden in der Zeit vom 02.01. bis einschließlich 06.02.2024 in digitaler Form über die Homepage der Verbandsgemeinde Loreley (www.vg-loreley.de) in der Rubrik „Verwaltung“ à „Öffentliche Bekanntmachungen“ à „Städte und Gemeinden“ zu finden sein.

Zusätzlich werden die Unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Friedrichsstraße 12, 56338 Braubach, Zimmer 14 während der Dienststunden

Montag - Mittwoch

von 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag

von 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

Freitag

von 8:00 - 12:00 Uhr

öffentlich im selben Zeitraum ausgelegt.

Während der Offenlage können Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nur fristgerechte, d.h. während der Offenlagefrist vorgebrachte Anregungen haben Anspruch auf Prüfung.

St. Goarshausen, 22.12.2023
Verbandsgemeindeverwaltung
Loreley / Fachbereich II
Mike Weiland, Bürgermeister