Der Stadtrat Kaub hat in seiner Sitzung am 05.12.2023 die Aufstellung des Bebauungsplans „Wohnen am Weingut“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Für den vorliegenden Bebauungsplan wird das vereinfachte Verfahren gemäß § 13 Abs. 2 BauGB angewendet. Daher wird von der Umweltprüfung, vom Umweltbericht, von der Angabe über verfügbare umweltbezogene Informationen und einer zusammenfassenden Erklärung abgesehen. Das Plangebiet ist in dem nachfolgenden Kartenausschnitt dargestellt.
Für das betreffende Gebiet ist es erforderlich, die bestehende Bebauung entsprechend den nun entstehenden Bedürfnissen zu ordnen. Um diesen Belangen Rechnung zu tragen hat sich die Stadt Kaub dazu entschlossen, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für diese bauliche Nutzung zu schaffen. Beabsichtigt ist eine Festsetzung für die Wohnnutzung im Geltungsbereich und damit die Schaffung von zwei Wohnungen. Mit der vorliegenden Aufstellung des Bebauungsplans wird eine sinnvolle Nutzung im bestehenden Siedlungsbereich (zwei Wohneinheiten in einem bestehenden Wohngebäude) verfolgt, so dass es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt, der im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden kann. Die Voraussetzungen für die Durchführung eines Verfahrens nach § 13a BauGB liegen vor.
Die Stadt Kaub hat den Entwurf des Bebauungsplans „Wohnen am Weingut“ (Planzeichnung, Satzungstext und Begründung) gebilligt. Weiterhin hat sie den Beschluss der Offenlage Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplans „Wohnen am Weingut“ gefasst. Die o.g. Unterlagen werden in der Zeit vom
02.01. bis einschließlich 06.02.2024
in digitaler Form über die Homepage der Verbandsgemeinde Loreley (www.vg-loreley.de) in der Rubrik „Verwaltung“ - „Öffentliche Bekanntmachungen“ - „Städte und Gemeinden“ zu finden sein.
Zusätzlich werden die Unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Friedrichsstraße 12, 56338 Braubach, Zimmer 14 während der Dienststunden
| Montag - Mittwoch | von 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
| Donnerstag | von 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr |
| Freitag | von 8:00 - 12:00 Uhr |
öffentlich im selben Zeitraum ausgelegt.
Während der Offenlage können Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nur fristgerechte, d.h. während der Offenlagefrist vorgebrachte Anregungen haben Anspruch auf Prüfung.