Gemäß § 5 der Satzung der Angliederungsgenossenschaft Osterspai vom 25.02.2019 werden hiermit die Mitglieder der Angliederungsgenossenschaft Osterspai zu einer Genossenschaftsversammlung für Montag, den 08.01.2024, 17.00 Uhr in das Rathaus, Hauptstraße 7 in Osterspai eingeladen.
Jagdgenossen sind alle Eigentümer von Grundstücken, die dem Eigenjagdbezirk der Ortsgemeinde Osterspai angegliedert sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass jeder Jagdgenosse den Umfang seiner Flächen nachweisen muss und die Gesamtgröße der Fläche bei der Stimmabgabe, insbesondere bei Wahlen, auf den Stimmzetteln zu vermerken ist.
Nichtöffentliche Sitzung Tagesordnung:
Hinweis:
Zur Versammlung haben die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen einen Flächennachweis (z. B. Grundbuchauszug, Bestandsnachweis des Kulturamtes etc.) zur Ermittlung der Stimmenverhältnisse mitzuführen.
Jeder Jagdgenosse/ Jagdgenossin kann sich durch einen anderen Jagdgenossen/Jagdgenossin vertreten lassen. Hierzu ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Mehr als drei Vollmachten darf kein Jagdgenosse / Jagdgenossin in seiner Person vereinigen.