Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024 mit dem 1. Nachtragshaushalts-plan 2024 und seinen Anlagen der Ortsgemeinde Dörscheid liegt zur Einsichtnahme durch die Einwohner ab dem 27.12.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Dolkstraße 3, 56346 St. Goarshausen, Zimmer 14, während der Öffnungszeiten (Montag bis Mittwoch von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr, Donnerstag von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr und Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr) aus.
Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024 und des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2024 und seiner Anlagen der Ortsgemeinde Dörscheid sind innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Fachbereich I Organisation und Finanzen, Sachgebiet Finanzen, Dolkstraße 3, 56346 St. Goarshausen einzureichen.