Die Zusammenführung der beiden früheren Flächennutzungspläne der alten Verbandsgemeinden Braubach und Loreley befindet sich endlich auf der Zielgeraden. Die Gemeinden und Städte der heutigen Verbandsgemeinde Loreley müssen der Planzusammenführung mit entsprechenden Ratsbeschlüssen noch zustimmen, wobei hierbei eine Mehrheit von mehr als der Hälfte aller Gemeinden und Städte (12 Kommunen) zustimmen und mit diesen Beschlüssen mehr als zwei Drittel der Einwohner der Verbandsgemeinde repräsentiert sein müssen. Dann gilt die Zustimmung als erteilt, bevor dann der Verbandsgemeinderat endgültig die Zusammenführung zur Rechtskraft bringt. „Diese aufwendige Abstimmung nach langen Verhandlungen mit den übergeordneten Landesplanungsbehörden ist weiteren Entwicklungsmöglichkeiten unserer Verbandsgemeinde elementar wichtig, denn nur dann ist es überhaupt möglich, Neubaugebiete, die nicht bereits vor der Fusion der Verbandsgemeinden Braubach und Loreley im Jahr 2012 auf den Weg gebracht waren, auszuweisen“, zeigt sich der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Loreley Mike Weiland erleichtert, gemeinsam mit dem Bauamt diesen Schlussakt möglichst bald einläuten zu können.
Rückblick
Doch von vorne: Um künftig überhaupt weitere Neubaugebiete angehen zu können, sah das Landesgesetz über die freiwillige Fusion der beiden Verbandsgemeinden Braubach und Loreley in § 13 Absatz 1 vor, dass die neue Verbandsgemeinde innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren nach der Gebietsänderung einen gemeinsamen Flächennutzungsplan aufzustellen hat. Die Flächennutzungspläne für die Verbandsgemeinden Braubach und Loreley galten in deren Gebieten fort, bis der Flächennutzungsplan für die neue Verbandsgemeinde wirksam wird. Dies wäre also im Jahr 2015 gewesen. Die Zusammenführung der alten Flächennutzungspläne wurde zwar damals in den Gremien der neuen Verbandsgemeinde Loreley beschlossen, jedoch verzögerte sich die Umsetzung über mehrere Jahre. Währenddessen die Flächennutzungspläne trotz ihrer Unterschiede in den damaligen Jahren noch mit verhältnismäßig wenig Aufwand und wenig Kosten hätten zusammengeführt werden können, war dies acht Jahre nach der Fusion leider nicht mehr möglich, weil es inzwischen mit dem so genannten Schwellenwert eine strengere Vorgabe gibt, die es bei der Zusammenführung zu beachten galt. Der Schwellenwert beschreibt, wie viel Fläche in der Summe aller Gemeinden und Städte zum Zeitpunkt der Aufstellung bzw. Zusammenführung des neuen Flächennutzungsplanes maximal als potenzielle Bauflächen ausgewiesen werden darf. Dieser Wert bemisst sich an der Gesamtfläche und prognostizierten Bevölkerungsentwicklung der Verbandsgemeinde und bezieht auch vorhandene Baulückengrundstücke in den Gemeinden beispielsweise mit ein.
Grundlage für die Erschließung eines Neubaugebietes und damit auch die Rahmenbedingungen für den Hausbau, dessen Art, Umfang und Aussehen finden sich in so genannten Bebauungsplänen. Um einen Bebauungsplan aufstellen zu können, bedarf es eines gültigen, dem Bebauungsplan einer Gemeinde übergeordneten Flächennutzungsplanes, der den Rahmen für die einzelnen Bebauungspläne der Gemeinden gibt. Während die Gemeinde für die Bebauungspläne zuständig ist, ist das für den Flächennutzungsplan die Verbandsgemeinde.
Meilensteine auf dem Weg der Zusammenführung seit 2020
Im Sommer 2020, also zu Beginn des neunten Jahres nach der Fusion, herrschte hier für den damals neuen Bürgermeister der Verbandsgemeinde Loreley, Mike Weiland, höchste Zeit zum Handeln, was dann auch zügig auf den Weg gebracht wurde. Unzählige Abstimmungen von ihm selbst und der Bauverwaltung mit der Kreisverwaltung (KV) Rhein-Lahn, der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord und dem Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz (MdI) führten dann zu Ergebnissen, die in den zurückliegenden drei Jahren in die Tat umgesetzt worden sind. Nachfolgend einige Meilensteine auf dem langen Weg: Auftaktgespräche mit beteiligten Behörden im Jahr 2020. März 2021: Lösungsmöglichkeit zur Zusammenführung der Pläne in Abstimmung mit SGD Nord, KV Rhein-Lahn und Verbandsgemeinde durch die Ausweisung so genannter „bedingter Bauflächen“ zur Lösung der Schwellenwertproblematik. Bedingte Bauflächen sind Flächen, die erst zur Wohnbebauung ausgewiesen werden, wenn die Kommune den tatsächlichen Bedarf nachweisen kann, weil es keine alternativen Flächen gibt und die Gemeinde im überwiegenden Eigentum der Fläche ist. Anschließend erfolgte eine umfangreiche Abstimmung mit allen 22 Gemeinden und Städten, die bedingten Bauflächen gemeinsam festzulegen. Dann erfolgte die Beteiligung der Nachbargemeinden im August/September 2022; ebenso die Bürgerbeteiligung. Landesplanerische Stellungnahme der KV Rhein-Lahn im Oktober 2022. Offenlage und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Januar/Februar 2023, anschließend Würdigung aus den genannten Verfahren und Billigung der Planung mit einem Feststellungsbeschluss durch den VG-Rat im April 2023. Die Schlussunterlagen wurden sodann im August dieses Jahres der KV Rhein-Lahn zur Genehmigung vorgelegt, die Anfang Oktober erfolgte. Seitdem sind die 22 Gemeinden und Städte der VG aufgerufen, die positiven Beschlüsse zu fassen, damit möglichst bald die notwendigen Mehrheiten erreicht sind und das Verfahren über den VG-Rat zum Abschluss gebracht werden kann. „Wir haben den Prozess auch unter deutlich erschwerten Rahmenbedingungen damit dennoch im damals vorgesehenen 3-Jahres-Zeitraum durchziehen können“, blickt Bürgermeister Mike Weiland zufrieden auf die Leistungsfähigkeit seiner Mitarbeiter des Verbandsgemeinde-Bauamtes zurück und lobt das Engagement der Kollegen.
Fortschreibung des neuen Flächennutzungsplans bereits in Vorbereitung
„Die Entwicklung der Einwohnerzahlen unserer Verbandsgemeinde, die Möglichkeiten für junge Familien hier zu bleiben, aber auch Angebote für neue Menschen, zu uns zu ziehen, liegen den Orts- und Stadtbürgermeister:innen und mir sehr am Herzen“, so Bürgermeister Mike Weiland. „Schließlich streben wir alle nicht nur attraktive Wohngemeinden an, wir müssen mit Blick in die Zukunft ein lebenswertes Wohnangebot und damit auch entsprechende Bauplatzangebote schaffen“, so der Bürgermeister weiter. Dies wäre ohne das nun kurz vor seinem Abschluss stehende aufwendige Verfahren nicht möglich gewesen, weshalb sich hier das Bauamt mächtig ins Zeug gelegt hat. „Um keine weitere Zeit zu verlieren, wird durch das Bauamt der Verbandsgemeinde parallel zum aktuellen Verfahren auch gleich die 1. Inhaltliche Änderung des dann zusammengeführten Flächennutzungsplanes vorbereitet, in der zwischenzeitlich vorgenommene Änderungen nachgetragen und zukünftige Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinden und Städte berücksichtigt werden sollen. „Wir wollen hier im Wettbewerb mit unseren Nachbarverbandsgemeinden mithalten und Angebote unterbreiten können“, so Bürgermeister Mike Weiland abschließend.