Gemäß § 5 der Satzung der Jagdgenossenschaft Auel werden hiermit die Mitglieder der Jagdgenossenschaft Auel zu einer Genossenschaftsversammlung für Mittwoch, den 15. Januar 2025, 19.00 Uhr in das Dorfgemeinschaftshaus in Auel eingeladen.
Jagdgenossen sind alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken, die zu dem Gemeinschaftlichen Jagdbezirk Auel gehören und auf denen die Jagd nicht ruht.
Es wird darauf hingewiesen, dass jeder Jagdgenosse / jede Jagdgenossin den Umfang seiner Flächen nachweisen muss und die Gesamtgröße der Fläche bei der Stimmabgabe, insbesondere bei Wahlen, auf den Stimmzetteln zu vermerken ist.
Nicht öffentliche Sitzung - Tagesordnung:
| 1. | Begrüßung mit Feststellung der fristgerechten und satzungsgemäßen Einladung |
| 2. | Vorstellung der Tagesordnung / Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| 3. | Bericht des Jagdvorstehers Rechenschaftsbericht 2024 |
| 4. | Beratung und Beschlussfassung über die Jahresabschlüsse 2024 |
| 5. | Neuwahl des Jagdvorstandes |
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| a. Neuwahl des Jagdvorstehers |
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| b. Neuwahl des 1. Beisitzers |
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| c. Neuwahl des 2. Beisitzers |
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| d. Neuwahl eines Stellvertreters für den 1. Beisitzer |
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| e. Neuwahl eines Stellvertreters für den 2. Beisitzer |
| 6. | Allgemeines, Fragen, Verschiedenes |
Hinweis:
Zur Versammlung haben die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen einen Flächennachweis (z.B. Grundbuchauszug, Bestandsnachweis des Kulturamtes etc.) zur Ermittlung der Stimmenverhältnisse mitzuführen.
Jeder Jagdgenosse / jede Jagdgenossin kann sich durch die Ehegattin oder den Ehegatten oder die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner, durch eine Verwandte oder einen Verwandten gerader Linie, durch eine ständig von dem Mitglied beschäftigte Person, durch ein derselben Jagdgenossenschaft angehöriges volljähriges Mitglied oder durch eine die Grundfläche land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich bewirtschaftende Person vertreten lassen. Hierzu ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Mehr als drei Vollmachten darf keine Person in sich vereinigen.