Gemäß § 5 der Satzung der Jagdgenossenschaft Reichenberg werden hiermit die Mitglieder der Jagdgenossenschaft Reichenberg zu einer Genossenschaftsversammlung für Donnerstag, den 23.01.2025, 19.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus in Reichenberg eingeladen.
Jagdgenossen sind alle Eigentümer von Grundstücken, die zu dem Gemeinschaftlichen Jagdbezirk Reichenberg gehören.
Es wird darauf hingewiesen, dass jeder Jagdgenosse den Umfang seiner Flächen nachweisen muss und die Gesamtgröße der Fläche bei der Stimmabgabe, insbesondere bei Wahlen auf den Stimmzetteln zu vermerken ist.
| Nichtöffentliche Sitzung - Tagesordnung: | |
| 1. | Begrüßung mit Feststellung der fristgerechten und satzungsgemäßen Einladung |
| 2. | Vorstellung der Tagesordnung / Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| 3. | Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2023 |
| 4. | Entlastung des Jagdvorstandes |
| 5. | Beratung über die Abschussvereinbarung Jagdjahr 2025/2026 |
| 6. | Neuwahl des Jagdvorstandes |
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| a. Neuwahl des Jagdvorstehers |
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| b. Neuwahl des 1. Beisitzers |
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| c. Neuwahl des 2. Beisitzers |
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| d. Neuwahl eines Stellvertreters für den 1. Beisitzer |
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| e. Neuwahl eines Stellvertreters für den 2. Beisitzer |
| 7. | Allgemeines, Fragen, Verschiedenes |
Hinweis:
Zur Versammlung haben die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen einen Flächennachweis (z.B. Grundbuchauszug, Bestandsnachweis des Kulturamtes etc.) zur Ermittlung der Stimmenverhältnisse mitzuführen.
Jeder Jagdgenosse/ jede Jagdgenossin kann sich durch die Ehegattin oder den Ehegatten oder die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner, durch eine Verwandte oder einen Verwandten gerader Linie, durch eine ständig von dem Mitglied beschäftigte Person, durch ein derselben Jagdgenossenschaft angehöriges volljähriges Mitglied oder durch eine die Grundfläche land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich bewirtschaftende Person vertreten lassen. Hierzu ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Mehr als drei Vollmachten darf keine Person in sich vereinigen.