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Loreley-Echo - Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Loreley
Ausgabe 51/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Dörscheid

Gemäß § 5 der Satzung der Jagdgenossenschaft Dörscheid I werden hiermit die Mitglieder der Jagdgenossenschaft Dörscheid I zu einer Genossenschaftsversammlung für Freitag, den 17. Januar 2025, 20.00 Uhr in das Dorfgemeinschaftshaus in Dörscheid eingeladen.

Jagdgenossen sind alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken, die zu dem Gemeinschaftlichen Jagdbezirk Dörscheid I gehören und auf denen die Jagd nicht ruht.

Es wird darauf hingewiesen, dass jeder Jagdgenosse / jede Jagdgenossin den Umfang seiner Flächen nachweisen muss und die Gesamtgröße der Fläche bei der Stimmabgabe, insbesondere bei Wahlen, auf den Stimmzetteln zu vermerken ist.

Nicht öffentliche Sitzung - Tagesordnung:

1.

Begrüßung mit Feststellung der fristgerechten und satzungsgemäßen Einladung

2.

Vorstellung der Tagesordnung / Feststellung der Beschlussfähigkeit

3.

Bericht des Jagdvorstehers Rechenschaftsberichte 2021 bis 2024

4.

Beratung und Beschlussfassung über die Jahresabschlüsse 2021 bis 2024

5.

Beratung und Beschlussfassung über die Haushalte 2022/2023 und 2024/2025

6.

Entlastung des Jagdvorstandes

7.

Neuwahl des Jagdvorstehers

8.

Allgemeines, Fragen, Verschiedenes

Hinweis:

Zur Versammlung haben die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen einen Flächennachweis (z.B. Grundbuchauszug, Bestandsnachweis des Kulturamtes etc.) zur Ermittlung der Stimmenverhältnisse mitzuführen.

Jeder Jagdgenosse / jede Jagdgenossin kann sich durch die Ehegattin oder den Ehegatten oder die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner, durch eine Verwandte oder einen Verwandten gerader Linie, durch eine ständig von dem Mitglied beschäftigte Person, durch ein derselben Jagdgenossenschaft angehöriges volljähriges Mitglied oder durch eine die Grundfläche land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich bewirtschaftende Person vertreten lassen. Hierzu ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Mehr als drei Vollmachten darf keine Person in sich vereinigen.

Dörscheid, 20.12.2024
gez. Klaus Dillenberger, 1. Beisitzer