Auch der RheinHunsrück Wasser Zweckverband muss zum 01.01.2026 den Preis für Trinkwasser anpassen. Die letzte Preisanpassung erfolgte im Jahr 2023.
Der mengenabhängige Preis (netto) erhöht sich, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, um 0,22 € pro Kubikmeter auf 2,42 €/m³. Auch der Grundpreis für die Versorgung mit Trinkwasser musste angepasst werden.
Hintergrund für die Preiserhöhung ist der laufende Anstieg vieler Kostenpositionen, die im Unterhalt und bei Investitionen anfallen.
Frisches Trinkwasser aus der Leitung ist das wichtigste und immer noch das preiswerteste Lebensmittel. Um die Versorgungssicherheit jederzeit aufrecht erhalten zu können, wurde bereits in den letzten Jahren und wird auch in den nächsten Jahren durch den Zweckverband ein anspruchsvolles Investitionsprogramm kontinuierlich weiterverfolgt. Mit diesen Investitionen werden auch Maßnahmen ergriffen, um langfristig effizienter und damit kostengünstiger versorgen zu können.
Weitere Informationen zu den erfolgten Preisanpassungen bitten wir den untenstehenden Übersichten zu entnehmen.
Preisübersicht 2026
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| € | € |
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| ohne MwSt. | incl. 7% MwSt. |
| 1a) Der Wasserpreis beträgt im Verbandsgebiet mit Ausnahme | ||
| von Oberdiebach, Ortsteil Rheindiebach, je m³ | 2,42 | 2,59 |
| 1b) Für den Ortsteil Rheindiebach beträgt der Wasserpreis je m³ | 2,62 | 2,80 |
2a) Der Grundpreis beträgt pro Jahr im Verbandsgebiet
mit Ausnahme von Oberdiebach, Ortsteil Rheindiebach
bei einem Wasserzähler mit einer Verbrauchsleistung von
| Q3 4 m³/h | 149,00 | 159,43 |
| Q3 10 m³/h | 361,00 | 386,27 |
| Q3 16 m³/h | 596,00 | 637,72 |
| Q3 25 m³/h sowie Q3 30 m³/h | 901,00 | 964,07 |
| Q3 40 m³/h | 1.730,00 | 1.851,10 |
| Q3 63 m³/h | 2.377,00 | 2.543,39 |
| Q3 100 m³/h | 3.605,00 | 3.857,35 |
größer als Q3 100 m³/h nach besonderer Vereinbarung
2b) Für den Ortsteil Rheindiebach beträgt der Grundpreis bei einem
Wasserzähler mit einer Verbrauchsleistung von
| Q3 4 m³/h | 177,00 | 189,39 |
| Q3 10 m³/h | 428,20 | 458,17 |
| Q3 16 m³/h | 708,00 | 757,56 |
| Q3 25 m³/h | 1.069,00 | 1.143,83 |
gültig ab Ausführung 01.01.2026
1) Hausanschlusskosten (Ziffer III. 3. der Ergänzenden Bestimmungen)
| a) Herstellkosten ohne Erdarbeiten | |
| aa) Fertigstellung nach Vorverlegung | 763,00 € |
| ab) Fertigstellung nach Vorverlegung mit Schieber Grundstücksgrenze | 900,00 € |
| ac) Verlegung ohne vorherige Vorverlegung | 1.143,00 € |
| (Material und Verlegekosten im öffentl. und priv. Bereich) | |
| ad) Verlegung ohne vorherige Vorverlegung | |
| mit Schieber Grundstücksgrenze | 1.333,00 € |
| (Material und Verlegekosten im öffentl. und priv. Bereich) | |
| b) Erdarbeiten | |
| ba) Erdarbeiten im öffentlichen Bereich | 3.665,00 € |
| bb) Erdarbeiten im privaten Bereich | 364,00 €/lfdm |
| bc) Kopfloch Erdarbeiten privater Bereich | 426,00 € |
| c) Vorverlegung im Rahmen einer Neuerschließung | 1.220,00 € |
| d) Bauwasseranschluss | 210,00 € |
| Wasserpreis je m³ gem. Festsetzung in der Haushaltsatzung | |
| des jeweiligen Jahres | |
2) Kostenerstattung für Zahlungsverzug, Einstellung und Wiederaufnahme der Versorgung
(Ziffer X. der Ergänzenden Bestimmungen)
| Mahnkosten | 2,50 €1 |
| Nachinkasso | 25,00 €1 |
| Einstellung der Versorgung | 60,00 €1 |
| Wiederaufnahme der Versorgung | 60,00 € |
3) Ausleihe von Standrohren und Kompaktübergabestellen
| a) Kompaktübergabestelle für Trinkwasser zum menschlichen Gebrauch | |
| Grundpreis für einmaligen Bearbeitungsbetrag, Überprüfung und | |
| Wartungskosten je Ausleihe inkl. 1 Woche Ausleihe pauschal | 1.300,00 € |
| jeder weitere Tag | 3,00 € |
| b) Standrohr | |
| Grundpreis für einmaligen Bearbeitungsbetrag, Überprüfung und | |
| Wartungskosten je Ausleihe inkl. 1 Woche Ausleihe pauschal | 80,00 € |
| jeder weitere Tag | 1,00 € |
| c) Standrohr bis 10 m³/h für Trinkwasser zum menschlichen Gebrauch | |
| Grundpreis für einmaligen Bearbeitungsbetrag, Überprüfung und | |
| Wartungskosten je Ausleihe inkl. 1 Woche Ausleihe pauschal | 630,00 € |
| jeder weitere Tag | 1,50 € |
Wasserpreis je m³ gem. Festsetzung in der Haushaltsatzung des jeweiligen Jahres
4) Wasserproben
| a) Interne Wasserprobe inkl. Entnahme | 93,00 € |
| b) Externe zertifizierte Wasserprobe inkl. Entnahme | 260,00 € |
5) Umsatzsteuer
Zu den vorgenannten Preisen wird die Umsatzsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe zum Zeitpunkt der Leistungsausführung hinzugerechnet.
Die mit 1 gekennzeichneten Preise unterliegen nicht der Umsatzsteuer.