Für die Wahl einer stv. Wehrführerin / eines stv. Wehrführers der örtlichen Einheit Kestert findet am Mittwoch, 21.01.2026, 19:00 Uhr, im Feuerwehrgerätehaus, Eisenbahnstraße 50, 56348 Kestert eine Wahlversammlung statt.
Hierzu werden gemäß § 19 Abs. 1 Satz 6 Nr. 3a und Abs. 4 des Landesgesetzes über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Brand- und Katastrophenschutzgesetz - LBKG) vom 17.06.2025 (GVBl. S. 171) die aktiven Angehörigen der örtlichen Feuerwehreinheit und der Jugendfeuerwehr, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, eingeladen.
| Tagesordnung: | |
| 1. | Begrüßung |
| 2. | Erläuterung des Wahlverfahrens und Bestellung eines Wahlvorstandes |
| 3. | Entlassung des stellv. Wehrführers aus seiner Funktion |
| 4. | Wahl einer stv. Wehrführerin / eines stv. Wehrführers |
| 5. | Verschiedenes |