Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
| 2023 | 2024 | |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 667.100 € | 676.400 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 705.200 € | 702.400 € |
| Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag | -38.100 € | -26.000 € |
| 2. im Finanzhaushalt | ||
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | -17.500 € | -5.400 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 66.500 € | 323.000 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 534.300 € | 0 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -467.800 € | 323.000 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 485.300 € | -317.600 € |
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4 Steuersätze
| 2023 | 2024 | |
| Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: | ||
| - Grundsteuer A | 350 v. H. | 350 v. H. |
| - Grundsteuer B | 465 v. H. | 480 v. H. |
| - Gewerbesteuer | 410 v. H. | 410 v. H. |
| Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden | ||
| - für den ersten Hund | 54 € | 54 € |
| - für den zweiten Hund | 120 € | 120 € |
| - für jeden weiteren Hund | 240 € | 240 € |
| - für jeden gefährlichen Hund | 612 € | 612 € |
§ 5 Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 betrug 4.238.833 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt 4.126.333 €. und zum 31.12.2023 4.088.233 € sowie zum 31.12.2024 4.062.233 €.
§ 6 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 2.000 € (2023) und 2.000 € (2024) überschritten sind.
§ 7 Wertgrenze für Investitionen
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 20.000 € sind einzeln im Teilfinanzhaushalt dar- zustellen
Hinweis:
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 und 2024 mit dem Haushaltsplan 2023 und 2024 und seinen Anlagen der Ortsgemeinde Dörscheid wurde nach öffentlicher Bekanntmachung am 02.12.2022 zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar gehalten.
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 23.12.2022 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom Montag, 13.02.2023 bis Mittwoch, 22.02.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Dolkstraße 3, 56346 St. Goarshausen, Zimmer 14, während der Öffnungszeiten,
Montag und Dienstag von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
und 13.30 bis 16.00 Uhr,
Mittwoch von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Donnerstag von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
und 13.30 bis 18.00 Uhr und
Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
zur Einsicht öffentlich aus.