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Infos aus der Verbandsgemeinde Loreley
Ausgabe 6/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Dörscheid für die Jahre 2023 und 2024 vom 01.02.2023

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Steuersätze

§ 5 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 betrug 4.238.833 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt 4.126.333 €. und zum 31.12.2023 4.088.233 € sowie zum 31.12.2024 4.062.233 €.

§ 6 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 2.000 € (2023) und 2.000 € (2024) überschritten sind.

§ 7 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 20.000 € sind einzeln im Teilfinanzhaushalt dar- zustellen

Ortsgemeinde Dörscheid , den 01.02.2023 — Donald Thomas
Ortsbürgermeister

Hinweis:

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 und 2024 mit dem Haushaltsplan 2023 und 2024 und seinen Anlagen der Ortsgemeinde Dörscheid wurde nach öffentlicher Bekanntmachung am 02.12.2022 zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar gehalten.

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 23.12.2022 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom Montag, 13.02.2023 bis Mittwoch, 22.02.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Dolkstraße 3, 56346 St. Goarshausen, Zimmer 14, während der Öffnungszeiten,

Montag und Dienstag von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr

und 13.30 bis 16.00 Uhr,

Mittwoch von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr

Donnerstag von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr

und 13.30 bis 18.00 Uhr und

Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

zur Einsicht öffentlich aus.

Verbandsgemeinde Loreley, den 01.02.2023 — Mike Weiland
Bürgermeister