Eine Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Lykershausen findet statt am
Mittwoch, 15. Februar 2023, 19.00 Uhr,
im Dorfgemeinschaftshaus, Zum Rheinufer 5, 56346 Lykershausen.
| A) Öffentliche Sitzung | |
| 1. | Informationen und Mitteilungen |
| 2. | Beratung und Beschlussfassung über |
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| a) die Feststellung des Jahresabschlusses 2019 gem. § 114 Abs. 1, Satz 1. GemO |
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| b) die Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Ortsbeigeordneten, soweit diese den Ortsbürgermeister vertreten haben gem. § 114 Abs. 1., Satz 2 GemO |
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| c) die Entlastung des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Loreley und der Beigeordneten, soweit diese den Bürgermeister vertreten haben gem. § 114 Abs. 1, Satz 2 GemO i. V. m. § 68 GemO |
| 3. | Beratung und Beschlussfassung über |
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| a) die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 gem. § 114 Abs. 1, Satz 1. GemO |
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| b) die Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Ortsbeigeordneten, soweit diese den Ortsbürgermeister vertreten haben gem. § 114 Abs. 1., Satz 2 GemO |
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| c) die Entlastung des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Loreley und der Beigeordneten, soweit diese den Bürgermeister vertreten haben gem. § 114 Abs. 1, Satz 2 GemO i. V. m. § 68 GemO |
| 4. | Beratung und Beschlussfassung über |
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| a) die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 gem. § 114 Abs. 1, Satz 1. GemO |
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| b) die Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Ortsbeigeordneten, soweit diese den Ortsbürgermeister vertreten haben gem. § 114 Abs. 1., Satz 2 GemO |
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| c) die Entlastung des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Loreley und der Beigeordneten, soweit diese den Bürgermeister vertreten haben gem. § 114 Abs. 1, Satz 2 GemO i. V. m. § 68 GemO |
| 5. | Beratung und Beschlussfassung über den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB für die 2. Änderung des Bebauungsplans „Am Sportplatz“ in der Gemarkung Lykershausen, Flur 5, Flurstück 27/4 |
| 6. | Beratung und Beschlussfassung über das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 (2) BauGB i. V. m. § 35 BauGB zur Bauvoranfrage für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Flur 5, Flurstück 57 |
| 7. | Annahme von Spenden |
| 8. | Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung über wiederkehrende Straßenausbaubeiträge |
| 9. | Beratung über die Umgestaltung des Spielplatzes |
| 10. | Anfragen |
B) Nichtöffentliche Sitzung | |
| 1. | Grundstücksangelegenheiten |
| 2. | Vertragsangelegenheiten |
Im Anschluss findet ein öffentlicher Sitzungsteil statt, in dem die Beschlüsse und Ergebnisse der Beratung und Beschlussfassung der nichtöffentlichen Sitzung bekanntgegeben werden.