Der Gemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:
| gegenüber bisher Euro | verändert um Euro | nunmehr festgesetzt auf Euro |
| 1. im Ergebnishaushalt | |||
| der Gesamtbetrag der Erträge | 676.400 | 25.800 | 702.200 |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen | 702.400 | -1.400 | 701.000 |
| der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag | -26.000 | 27.200 | 1.200 |
| 2. im Finanzhaushalt | |||
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | -5.400 | 27.200 | 21.800 |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 323.000 | 0 | 323.000 |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 0 | 22.500 | 22.500 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 323.000 | -22.500 | 300.500 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | -317.600 | -4.700 | -322.300 |
Der Gesamtbetrag der bisher vorgesehenen Kredite wird nicht geändert.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 0 €.
Der Gesamtbetrag der bisher vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert.
Die bisherigen Gemeindesteuersätze werden nicht geändert.
Die bisherigen Hundesteuersätze für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden, werden nicht geändert.
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 betrug. 4.287.499 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. 2023 beträgt 4.249.399 Euro. und zum 31.12. 2024 4.250.599 Euro.
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall nunmehr 2.000 Euro überschritten sind.
Die bisherige Wertgrenze für Investitionen wird nicht verändert.
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.
Hinweis:
Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 der Ortsgemeinde Dörscheid wurde nach öffentlicher Bekanntmachung am 22.12.2023 zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar gehalten.
Die Nachtragshaushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 19.01.2024 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der 1. Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme
vom Dienstag, 13.02.2024 bis Mittwoch, 21.02.2024
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Dolkstraße 3, 56346 St. Goarshausen, Zimmer 14, während der Öffnungszeiten,
Montag bis Mittwoch von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr,
Donnerstag von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 18.00 Uhr und
Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
zur Einsicht öffentlich aus.