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Loreley-Echo - Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Loreley
Ausgabe 6/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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1. Nachtragshaushaltsatzung der Ortsgemeinde Dörscheid für das Jahr 2024 vom 01.02.2024

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

gegenüber

bisher

Euro

verändert

um

Euro

nunmehr

festgesetzt auf Euro

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge

676.400

25.800

702.200

der Gesamtbetrag der Aufwendungen

702.400

-1.400

701.000

der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

-26.000

27.200

1.200

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

-5.400

27.200

21.800

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

323.000

0

323.000

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

0

22.500

22.500

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

323.000

-22.500

300.500

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

-317.600

-4.700

-322.300

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der bisher vorgesehenen Kredite wird nicht geändert.

§ 3 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 0 €.

§ 4 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der bisher vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert.

§ 5 Steuersätze

Die bisherigen Gemeindesteuersätze werden nicht geändert.

Die bisherigen Hundesteuersätze für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden, werden nicht geändert.

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 betrug. 4.287.499 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. 2023 beträgt 4.249.399 Euro. und zum 31.12. 2024 4.250.599 Euro.

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall nunmehr 2.000 Euro überschritten sind.

§ 8 Wertgrenze für Investitionen

Die bisherige Wertgrenze für Investitionen wird nicht verändert.

§ 9 Inkrafttreten

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.

Ortsgemeinde Dörscheid, den 01.02.2024
Donald Thomas
Ortsbürgermeister

Hinweis:

Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 der Ortsgemeinde Dörscheid wurde nach öffentlicher Bekanntmachung am 22.12.2023 zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar gehalten.

Die Nachtragshaushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 19.01.2024 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der 1. Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme

vom Dienstag, 13.02.2024 bis Mittwoch, 21.02.2024

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Dolkstraße 3, 56346 St. Goarshausen, Zimmer 14, während der Öffnungszeiten,

Montag bis Mittwoch von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr,

Donnerstag von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 18.00 Uhr und

Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

zur Einsicht öffentlich aus.

St. Goarshausen, den 01.02.2024
Verbandsgemeinde
Loreley
Mike Weiland
Bürgermeister