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Loreley-Echo - Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Loreley
Ausgabe 6/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung der Angliederungsgenossenschaft Braubach-Hinterwald

Gemäß § 5 der Satzung der Angliederungsgenossenschaft Braubach-Hinterwald werden hiermit die Mitglieder der Angliederungsgenossenschaft Braubach-Hinterwald zu einer Genossenschaftsversammlung für Mittwoch, den 28. Februar 2024, 18:30 Uhr in den Sitzungssaal des Rathauses der Stadt Braubach eingeladen.

Jagdgenossen sind alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken, die dem Eigenjagdbezirk Braubach-Hinterwald angegliedert wurden.

Es wird darauf hingewiesen, dass jeder Jagdgenosse / jede Jagdgenossin den Umfang seiner Flächen nachweisen muss und die Gesamtgröße der Fläche bei der Stimmabgabe, insbesondere bei Wahlen, auf den Stimmzetteln zu vermerken ist.

Nicht öffentliche Sitzung - Tagesordnung:

1.

Begrüßung mit Feststellung der fristgerechten und satzungsgemäßen Einladung

2.

Vorstellung der Tagesordnung / Feststellung der Beschlussfähigkeit

3.

Bericht des Jagdvorstehers Rechenschaftsberichte 2022 und 2023

4.

Beratung und Beschlussfassung über die Jahresabschlüsse 2022 und 2023

5.

Entlastung des Jagdvorstandes

6.

Beratung und Beschlussfassung über den Haushalt 2024 und 2025

7.

Allgemeines, Fragen, Verschiedenes

Hinweis:

Zur Versammlung haben die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen einen Flächennachweis (z. B. Grundbuchauszug, Bestandsnachweis des Kulturamtes etc.) zur Ermittlung der Stimmenverhältnisse mitzuführen.

Jeder Jagdgenosse / Jagdgenossin kann sich durch jede volljährige natürliche Person aufgrund schriftlicher Vollmacht in der Genossenschaftsversammlung vertreten lassen. Eine Aufteilung des Stimmrechts ist nicht zulässig. Mehr als drei Vollmachten darf kein Jagdgenosse / Jagdgenossin in seiner Person vereinigen.

Braubach, 15.01.2024
gez. Ulrich Pleimes
Jagdvorsteher