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Loreley-Echo - Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Loreley
Ausgabe 6/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1.

im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf  —  18.011.600 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  17.966.200 Euro

Jahresüberschuss  —  45.400 Euro

2.

im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf  —  1.342.200 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  6.179.400 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  17.486.400 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  -11.307.000 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  9.964.800 Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für:

zinslose Kredite auf  —  0 Euro

verzinste Kredite auf  —  11.307.000 Euro

zusammen auf  —  11.307.000 Euro

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf  —  7.594.900 Euro

Die Summe der Verpflichtungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf  —  3.959.900 Euro

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

sowie der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf  —  15.000.000 Euro

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

wird festgesetzt auf  —  2.525.000 Euro

§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden festgesetzt auf:

1.

Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Sondervermögen Eigenbetrieb Wasser auf  —  4.786.000 Euro

Sondervermögen Eigenbetrieb Abwasser auf  —  6.084.000 Euro

zusammen auf  —  10.870.000 Euro

2.

Kredite zur Liquiditätssicherung

Eigenbetrieb Wasser und Abwasser auf  —  2.000.000 Euro

3.

Verpflichtungsermächtigungen

Sondervermögen Eigenbetrieb Wasser auf  —  7.630.000 Euro

Darunter:

Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren

voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen  —  2.995.460 Euro

Sondervermögen Eigenbetrieb Abwasser auf  —  1.730.000 Euro

Darunter:

Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren

voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen  —  1.495.000 Euro

§ 6 Gebühren und Beiträge

Betriebszweig Wasser

1) MID = Measuring Instruments Directive – Europäische Messgeräterichtlinie

2) DN = Durchmesser

Betriebszweig Abwasser

§ 7 Verbandsgemeindeumlage

Gemäß § 26 Abs. 1 Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) erhebt die Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden eine Verbandsgemeindeumlage. Der Umlagesatz wird auf 42,5 v.H. festgesetzt.

§ 8 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 betrug 11.245.329 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt 11.248.829 Euro und zum 31.12.2025 11.294.229 Euro.

§ 9 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 10.000 Euro überschritten sind.

§ 10 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 20.000 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

§ 11 Altersteilzeit

Der Anspruch auf Abschluss von Altersteilzeitvereinbarungen im Bereich der tariflich Beschäftigten wird auf eine Quote von 5 % festgesetzt.

Gemeindeverwaltung, Verbandsgemeinde Loreley, den 31.01.2025

Mike Weiland
Bürgermeister

Hinweis:

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 09.12.2024 vorgelegt worden. Sie enthält folgenden Wortlaut:

Wir erteilen unsere Genehmigung:

1.

Zum Gesamtbetrag der Investitionskredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und lnvestitionsförderungsmaßnahmen 2025 der Verbandsgemeinde erforderlich ist, in Höhe von 11.307.000 €.

2.

Zum Gesamtbetrag der Investitionskredite in Höhe von 10.870.000 €, der zur Finanzierung des Vermögensplanes der Verbandsgemeindewerke erforderlich ist, wovon auf den Betriebszweig Wasserversorgung 4.786.000 € und auf den Betriebszweig Abwasserbeseitigung 6.084.000 € entfallen.

3.

Zum Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, für den in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite für die Verbandsgemeinde aufgenommen werden müssen, in Höhe von 3.959.900 €.

4.

Zum Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, für den in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite für die Verbandsgemeindewerke aufgenommen werden müssen, in Höhe von 4.490.460 €, wovon auf den Betriebszweig Wasserversorgung 2.995.460 € und auf den Betriebszweig Abwasserbeseitigung 1.495.000 € entfallen.

5.

Zum Gesamtbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung der Einheitskasse, deren Aufnahme zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit 2025 der Verbandsgemeindekasse erforderlich ist, in Höhe von 15.000.000 €.

6.

Zum Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse der Verbandsgemeinde in Höhe von 2.525.000 €.

7.

Zum Gesamtbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung in Höhe von 2.000.000 €, deren Aufnahme zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit der Verbandsgemeindewerke erforderlich ist, wovon auf den Betriebszweig Wasserversorgung 1.000.000 € und auf den Betriebszweig Abwasserbeseitigung 1.000.000 € entfallen.

8.

Alle vorstehenden Genehmigungen erfolgen unter der Bedingung, dass eine Inanspruchnahme der Investitionskredite und Verpflichtungsermächtigungen nur zur Finanzierung von Maßnahmen erfolgen darf, welche nachweislich die dauernde Leistungsfähigkeit der Verbandsgemeinde nicht beeinträchtigen oder im Sinne der Ausnahme begründenden Anforderungen der Ziffer 4.1.3 der W zu § 103 GemO verwendet werden. Es obliegt der Eigenverantwortung der Entscheidungsträger, vor jeder Auftragsvergabe nochmals die Notwendigkeit und Unabweisbarkeit der vorgesehenen Ausgaben sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach eingehend zu prüfen und aktenkundig zu machen.

Sowohl Investitions- als auch Liquiditätskredite sind grundsätzlich in EURO aufzunehmen.

Bei Kreditaufnahmen in Fremdwährungen ist die W Nr. 3.4 zu § 103 GemO zu beachten.

Ansonsten enthält die Haushaltssatzung keine weiteren genehmigungspflichtigen Bestandteile.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme

Vom Montag den 10.02.2025 bis Dienstag den 18.02.2025

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Dolkstraße 3,

56346 St. Goarshausen, Zimmer 14, während der Öffnungszeit,

Montags

von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr

Dienstag und Mittwoch

von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag

von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag

von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

zur Einsicht öffentlich aus.

St. Goarshausen, den 31.01.2025
Mike Weiland
Bürgermeister