Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| 1. | im Ergebnishaushalt |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf — 18.011.600 Euro |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 17.966.200 Euro |
| Jahresüberschuss — 45.400 Euro |
| 2. | im Finanzhaushalt |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf — 1.342.200 Euro |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 6.179.400 Euro |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 17.486.400 Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — -11.307.000 Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 9.964.800 Euro |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für:
zinslose Kredite auf — 0 Euro
verzinste Kredite auf — 11.307.000 Euro
zusammen auf — 11.307.000 Euro
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf — 7.594.900 Euro
Die Summe der Verpflichtungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf — 3.959.900 Euro
sowie der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf — 15.000.000 Euro
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse
wird festgesetzt auf — 2.525.000 Euro
Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden festgesetzt auf:
| 1. | Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen |
| Sondervermögen Eigenbetrieb Wasser auf — 4.786.000 Euro |
| Sondervermögen Eigenbetrieb Abwasser auf — 6.084.000 Euro |
| zusammen auf — 10.870.000 Euro |
| 2. | Kredite zur Liquiditätssicherung |
| Eigenbetrieb Wasser und Abwasser auf — 2.000.000 Euro |
| 3. | Verpflichtungsermächtigungen |
| Sondervermögen Eigenbetrieb Wasser auf — 7.630.000 Euro |
| Darunter: |
| Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren |
| voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen — 2.995.460 Euro |
| Sondervermögen Eigenbetrieb Abwasser auf — 1.730.000 Euro |
Darunter:
Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren
voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen — 1.495.000 Euro
Betriebszweig Wasser
| Leistung | 2025 | ||
| Netto | 7 % USt. | Brutto |
| 1. Benutzungsgebühr je cbm verbrauchter Trinkwassermenge | 2,34 €/cbm | 0,17 €/cbm | 2,51 €/cbm |
| 2. Grundgebühr/Zähler bei Wasserzählern mit einer Verbrauchsleistung von einem |
| ||
| Dauerdurchfluss bis Q3 4,0 m³/h (nach MID 2004/22/EG)1) | 144,00 € | 10,08 € | 154,08 € |
| Dauerdurchfluss bis Q3 10,0 m³/h (nach MID 2004/22/EG)1) | 345,60 € | 24,20 € | 369,80 € |
| Dauerdurchfluss bis Q3 16,0 m³/h (nach MID 2004/22/EG)1) | 576,00 € | 40,32 € | 616,32 € |
| Dauerdurchfluss bis Q3 25,0 m³/h (nach MID 2004/22/EG)1) - DN 40/502) | 864,00 € | 60,48 € | 924,48 € |
| Dauerdurchfluss bis Q3 63,0 m³/h (nach MID 2004/22/EG)1) - DN 65/802) |
| ||
| 3. Wiederkehrender Beitrag Wasserversorgung je qm gewichteter Grundstücksfläche | 0,10 €/qm | 0,007 €/qm | 0,107 €/qm |
| 4. Standrohrmiete für jeden angefangenen Kalendermonat zzgl. der Benutzungsgebühr nach Ziffer 1 und der Kanalbenutzungsgebühr |
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| Sicherheitsleistung/Kaution (vorab zu überweisen) | 1.000,00 € | USt.-Frei | 1.000,00 € |
| Standrohrmiete (ab dem 1. Tag der Nutzung/je Kalendermonat) | 16,00 €/M. | 1,12 €/M. | 17,12 €/M. |
| 5. Kostenerstattung Abnahme und Verplombung Zwischenzähler je Zähler | 60,00 € | 4,20 € | 64,20 € |
| 6. Einmaliger Beitrag Wasserversorgung erstmalige Herstellung je qm gewichteter Grundstücksfläche | 3,68 €/qm | 0,26 €/qm | 3,94 €/qm |
| 7. Einmaliger Beitrag Wasserversorgung erstmalige Herstellung (Nachveranlagung ehemalige Verbandsgemeinde Loreley) je qm gewichteter Grundstücksfläche | 2,89 €/qm | 0,20 €/qm | 3,09 €/qm |
1) MID = Measuring Instruments Directive – Europäische Messgeräterichtlinie
2) DN = Durchmesser
Betriebszweig Abwasser
| Leistung | 2025 |
| 1. Kanalbenutzungsgebühr Schmutzwasser | 4,19 €/cbm |
| 2. Wiederkehrender Beitrag (WKB) Schmutzwasser je qm gewichteter Fläche | 0,10 €/qm |
| 3. Fäkalschlammbeseitigung aus Klein- und Pflanzenkläranlagen | 50,00 €/cbm |
| 4. Abwasserbeseitigung aus geschlossenen Abwassergruben | 21,75 €/cbm |
| 5. Abwasserproben bei Klein- und Pflanzenkläranlagen je Probe | 50,00 €/Probe |
| 6. Abwasserabgabe für Kleineinleiter je Person | 17,90 €/P. |
| 7. Wiederkehrender Beitrag (WKB) Niederschlagswasserbeseitigung je qm Abflussfläche | 0,67 €/qm |
| 8. Straßenoberflächenentwässerung |
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| Laufende Kostenbeteiligung der Städte und Ortsgemeinden | 0,99 €/qm |
| Investitionskostenanteil Flächenkanal (Erstherstellung | Ausbau) - in offener Bauweise | 14,44 €/qm |
| Investitionskostenanteil Flächenkanal (Ausbau) - in geschlossener Bauweise (Inliner) | 8,08 €/qm |
| 9. Einmaliger Beitrag erstmalige Herstellung |
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| Schmutzwasser je qm gewichteter Fläche | 3,79 €/qm |
| Niederschlagswasser je qm Abflussfläche | 6,71 €/qm |
Gemäß § 26 Abs. 1 Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) erhebt die Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden eine Verbandsgemeindeumlage. Der Umlagesatz wird auf 42,5 v.H. festgesetzt.
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 betrug 11.245.329 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt 11.248.829 Euro und zum 31.12.2025 11.294.229 Euro.
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 10.000 Euro überschritten sind.
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 20.000 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.
Der Anspruch auf Abschluss von Altersteilzeitvereinbarungen im Bereich der tariflich Beschäftigten wird auf eine Quote von 5 % festgesetzt.
Gemeindeverwaltung, Verbandsgemeinde Loreley, den 31.01.2025
Hinweis:
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 09.12.2024 vorgelegt worden. Sie enthält folgenden Wortlaut:
Wir erteilen unsere Genehmigung:
| 1. | Zum Gesamtbetrag der Investitionskredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und lnvestitionsförderungsmaßnahmen 2025 der Verbandsgemeinde erforderlich ist, in Höhe von 11.307.000 €. |
| 2. | Zum Gesamtbetrag der Investitionskredite in Höhe von 10.870.000 €, der zur Finanzierung des Vermögensplanes der Verbandsgemeindewerke erforderlich ist, wovon auf den Betriebszweig Wasserversorgung 4.786.000 € und auf den Betriebszweig Abwasserbeseitigung 6.084.000 € entfallen. |
| 3. | Zum Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, für den in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite für die Verbandsgemeinde aufgenommen werden müssen, in Höhe von 3.959.900 €. |
| 4. | Zum Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, für den in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite für die Verbandsgemeindewerke aufgenommen werden müssen, in Höhe von 4.490.460 €, wovon auf den Betriebszweig Wasserversorgung 2.995.460 € und auf den Betriebszweig Abwasserbeseitigung 1.495.000 € entfallen. |
| 5. | Zum Gesamtbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung der Einheitskasse, deren Aufnahme zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit 2025 der Verbandsgemeindekasse erforderlich ist, in Höhe von 15.000.000 €. |
| 6. | Zum Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse der Verbandsgemeinde in Höhe von 2.525.000 €. |
| 7. | Zum Gesamtbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung in Höhe von 2.000.000 €, deren Aufnahme zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit der Verbandsgemeindewerke erforderlich ist, wovon auf den Betriebszweig Wasserversorgung 1.000.000 € und auf den Betriebszweig Abwasserbeseitigung 1.000.000 € entfallen. |
| 8. | Alle vorstehenden Genehmigungen erfolgen unter der Bedingung, dass eine Inanspruchnahme der Investitionskredite und Verpflichtungsermächtigungen nur zur Finanzierung von Maßnahmen erfolgen darf, welche nachweislich die dauernde Leistungsfähigkeit der Verbandsgemeinde nicht beeinträchtigen oder im Sinne der Ausnahme begründenden Anforderungen der Ziffer 4.1.3 der W zu § 103 GemO verwendet werden. Es obliegt der Eigenverantwortung der Entscheidungsträger, vor jeder Auftragsvergabe nochmals die Notwendigkeit und Unabweisbarkeit der vorgesehenen Ausgaben sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach eingehend zu prüfen und aktenkundig zu machen. |
Sowohl Investitions- als auch Liquiditätskredite sind grundsätzlich in EURO aufzunehmen.
Bei Kreditaufnahmen in Fremdwährungen ist die W Nr. 3.4 zu § 103 GemO zu beachten.
Ansonsten enthält die Haushaltssatzung keine weiteren genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme
Vom Montag den 10.02.2025 bis Dienstag den 18.02.2025
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Dolkstraße 3,
56346 St. Goarshausen, Zimmer 14, während der Öffnungszeit,
| Montags | von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Dienstag und Mittwoch | von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Donnerstag | von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Freitag | von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
zur Einsicht öffentlich aus.