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Loreley-Echo - Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Loreley
Ausgabe 6/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes RheinHunsrück Wasser hat in der Sitzung am 04.12.2024 die nachfolgende Satzung zum Wirtschaftsplan 2025 gem. § 7 Abs. 1 Nr. 4 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982 (GVBl. S. 476) in Verbindung mit § 24 Gemeindeordnung (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) in der z. Z. geltenden Fassung beschlossen:

Haushaltssatzung

des Zweckverbandes RheinHunsrück Wasser, Dörth zum Wirtschaftsplan 2025

§ 1

Im Erfolgsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 betragen  — 

die Aufwendungen  —  16.983.000

die Erträge  —  16.983.000

der Jahresgewinn/-verlust  —  0

§ 2

Der Vermögensplan wird in Einnahmen und Ausgaben im Wirtschaftsplan 2025 festgesetzt auf  —  32.371.000

§ 3

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können,

wird festgesetzt auf  —  15.335.000

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen,

beläuft sich auf  —  12.894.000

§ 4

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2025 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf  —  11.556.000

verzinste Kredite auf  —  13.765.000

zusammen auf  —  25.321.000

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen,

wird festgesetzt auf  —  3.000.000

§ 6

1a)

Der Wasserpreis beträgt im Verbandsgebiet mit Ausnahme von Oberdiebach, Ortsteil Rheindiebach, je m³

1b)

Für den Ortsteil Rheindiebach beträgt der Wasserpreis je m³

2a)

Der Grundpreis beträgt pro Jahr im Verbandsgebiet mit Ausnahme von Oberdiebach, Ortsteil Rheindiebach bei einem Wasserzähler mit einer Verbrauchsleistung von

Q3

4 m³/h

Q3

10 m³/h

Q3

16 m³/h

Q3

25 m³/h sowie

Q3 30 m³/h

Q3

40 m³/h

Q3

63 m³/h

Q3

100 m³/h

größer als Q3 100 m³/h nach besonderer Vereinbarung

2b)

Für den Ortsteil Rheindiebach beträgt der Grundpreis bei einem Wasserzähler mit einer Verbrauchsleistung von

Q3

4 m³/h

Q3

10 m³/h

Q3

16 m³/h

Q3

25 m³/h

3)

Die Preise für einen Feuerlöschanschuss betragen:

bis 50 mm

über 50 mm bis 80 mm

über 80 mm bis 100 mm

§ 7

Abschlagszahlungen werden gemäß § 25 AVBWasserV entsprechend dem Verbrauch aus dem letzten Abrechnungszeitraum oder nach dem Durchschnittsverbrauch vergleichbarer Kunden erhoben.

Dörth, den 04.12.2024
RheinHunsrück Wasser
Zweckverband
gez. Unkel
Verbandsvorsteher

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier hat mit Schreiben vom 13.01.2025, Az. 17 06 RHW/21 die genehmigungspflichtigen Teile der Satzung genehmigt und gegen die übrigen Festsetzungen des Wirtschaftsplanes 2025 aufsichtsbehördliche Bedenken nicht erhoben. Die übrigen Teile des Wirtschaftsplanes liegen in der Zeit vom 17.02. bis 25.02.2025 im Verwaltungsgebäude des Zweckverbandes in Dörth, Gallscheider Str. 1 öffentlich aus.

Hinweis gemäß § 24, Abs. 6 Gemeindeordnung (GemO)

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber dem Zweckverband RheinHunsrück Wasser, Dörth, unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Dörth, den 31.01.2025
RheinHunsrück Wasser
Zweckverband
gez. Unkel
Verbandsvorsteher