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Loreley-Echo - Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Loreley
Ausgabe 6/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

19.256.150 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

19.224.940 Euro

Jahresüberschuss

31.210 Euro

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

1.207.460 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

5.761.200 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

11.811.800 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-6.050.600 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

4.843.140 Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist wird festgesetzt für:

zinslose Kredite auf

0 Euro

verzinste Kredite auf

6.050.600 Euro

zusammen auf

6.050.600 Euro

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf

135.000 Euro

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

sowie der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf

12.000.000 Euro

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf

3.245.000 Euro

§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden festgesetzt auf

1. Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Sondervermögen Eigenbetrieb Wasser auf  —  4.824.000 €

Sondervermögen Eigenbetrieb Abwasser auf  —  5.732.000 €

zusammen auf  — 10.556.000 €

2. Kredite zur Liquiditätssicherung

Eigenbetrieb Wasser und Abwasser auf  —  2.000.000 €

3. Verpflichtungsermächtigungen

Sondervermögen Eigenbetrieb Wasser auf  —  0 €

darunter:

Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren

voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen  —  0 €

Sondervermögen Eigenbetrieb Abwasser auf  —  0 €

darunter:

Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren

voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen  —  0 €

zusammen auf  — 0 €

§ 6 Gebühren und Beiträge

Betriebszweig Wasser

Leistung

2026

Netto

7 % USt.

Brutto

1. Benutzungsgebühr je cbm verbrauchter Trinkwassermenge

2,43 €/cbm

0,17 €/cbm

2,60 €/cbm

2. Grundgebühr/Zähler

bei Wasserzählern mit einer Verbrauchsleistung von einem

Dauerdurchfluss bis Q3 4,0 m³/h (nach MID 2004/22/EG)1)

144,00 €

10,08 €

154,08 €

Dauerdurchfluss bis Q3 10,0 m³/h (nach MID 2004/22/EG)1)

345,60 €

24,19 €

369,79 €

Dauerdurchfluss bis Q3 16,0 m³/h (nach MID 2004/22/EG)1)

576,00 €

40,32 €

616,32 €

Dauerdurchfluss bis Q3 25,0 m³/h (nach MID 2004/22/EG)1) - DN 40/502)

864,00 €

60,48 €

924,48 €

3. Wiederkehrender Beitrag Wasserversorgung

je qm gewichteter Grundstücksfläche

0,12 €/qm

0,008 €/qm

0,128 €/qm

4. Standrohrmiete für jeden angefangenen Kalendermonat

zzgl. der Benutzungsgebühr nach Ziffer 1 und der Kanalbenutzungsgebühr

Sicherheitsleistung/Kaution (vorab zu überweisen)

1.000,00 €

USt.-Frei

1.000,00 €

Standrohrmiete (ab dem 1. Tag der Nutzung/je Kalendermonat)

16,00 €/M.

1,12 €/M.

17,12 €/M.

5. Kostenerstattung Abnahme und Verplombung Zwischenzählerje Zähler

60,00 €

4,20 €

64,20 €

6. Einmaliger Beitrag Wasserversorgung erstmalige Herstellungje qm gewichteter Grundstücksfläche

5,94 €/qm

0,42 €/qm

6,36 €/qm

1) MID = Measuring Instruments Directive – Europäische Messgeräterichtlinie2) DN = Durchmesser

Betriebszweig Abwasser

Leistung

2026

1. Kanalbenutzungsgebühr Schmutzwasser

4,32 €/cbm

2. Wiederkehrender Beitrag (WKB) Schmutzwasser je qm gewichteter Fläche

0,10 €/qm

3. Fäkalschlammbeseitigung aus Klein- und Pflanzenkläranlagen

50,00 €/cbm

4. Abwasserbeseitigung aus geschlossenen Abwassergruben

21,75 €/cbm

5. Abwasserproben bei Klein- und Pflanzenkläranlagen je Probe

50,00 €/Probe

6. Abwasserabgabe für Kleineinleiter je Person

17,90 €/P.

7. Wiederkehrender Beitrag (WKB) Niederschlagswasserbeseitigungje qm Abflussfläche

0,70 €/qm

8. Straßenoberflächenentwässerung

Laufende Kostenbeteiligung der Städte und Ortsgemeinden

0,99 €/qm

Investitionskostenanteil Flächenkanal (Erstherstellung | Ausbau) - in offener Bauweise

14,44 €/qm

Investitionskostenanteil Flächenkanal (Ausbau) - in geschlossener Bauweise (Inliner)

8,08 €/qm

9. Einmaliger Beitrag erstmalige Herstellung

Schmutzwasser je qm gewichteter Fläche

6,12 €/qm

Niederschlagswasser je qm Abflussfläche

10,83 €/qm

§ 7 Verbandsgemeindeumlage

Gemäß § 26 Abs. 1 Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) erhebt die Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden eine Verbandsgemeindeumlage. Der Umlagesatz wird auf 42,50 v.H. festgesetzt.

§ 8 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 betrug 10.797.968 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 beträgt 10.843.368 Euro und zum 31.12.2026 10.874.578 Euro.

§ 9 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 10.000 Euro überschritten sind.

§ 10 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 20.000 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

Verbandsgemeindeverwaltung Loreley
St. Goarshausen, den 03.02.2026

Mike Weiland, Bürgermeister

Hinweis:

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 mit dem Haushaltsplan 2026 und seinen Anlagen der Verbandsgemeinde Loreley wurde nach öffentlicher Bekanntmachung am 07.11.2025 zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar gehalten.

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 4 und 5 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:

„Wir erteilen unsere Genehmigung:

1.

zu dem Gesamtbetrag der Investitionskredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 2026 der Verbandsgemeinde erforderlich ist, in Höhe von 6.050.600,00 €.

2.

Zu dem Gesamtbetrag der Investitionskredite in Höhe von 7.116.000,00 €, der zur Finanzierung des Vermögensplanes der Verbandsgemeindewerke erforderlich ist, wovon auf den Betriebszweig Wasserversorgung 2.474.000,00 € und auf den Betriebszweig Abwasserbeseitigung 4.642.000,00 € entfallen.

3.

Zu dem Gesamtbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung der Einheitskasse, deren Aufnahme zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit 2026 der Verbandsgemeindekasse erforderlich ist, in Höhe von 12.000.000,00 €.

4.

Zu dem Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse zum 31.12.2026 der Verbandsgemeinde, in Höhe von 3.245.000,00 €.

5.

Zu dem Gesamtbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung in Höhe von 2.000.000,00 €, deren Aufnahme zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit 2026 der Verbandsgemeindewerke erforderlich ist.

6.

Alle vorstehenden Genehmigungen erfolgen unter der Bedingung, dass eine Inanspruchnahme der Investitionskredite und Verpflichtungsermächtigungen nur zur Finanzierung von Maßnahmen erfolgen darf, welche nachweislich die dauernde Leistungsfähigkeit der Verbandsgemeinde nicht beeinträchtigen oder im Sinne der Ausnahme begründenden Anforderungen der Ziffer 4.1.3 der VV zu § 103 GemO verwendet werden.

Es obliegt der Eigenverantwortung der Entscheidungsträger, vor jeder Auftragsvergabe nochmals die Notwendigkeit und Unabweisbarkeit der vorgesehenen Ausgaben sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach eingehend zu prüfen und aktenkundig zu machen.

Wie bereits in früheren Haushaltsschreiben darauf hingewiesen, ist von einer Planung und Durchführung von Investitionsmaßnahmen, die nicht zwingend notwendig sind und folglich in Folgejahre verschoben werden müssen, im Rahmen eigener Finanzhoheit abzusehen.

Sowohl Investitions- als auch Liquiditätskredite sind grundsätzlich in EURO aufzunehmen. Bei Kreditaufnahmen in Fremdwährungen ist die VV Nr. 3.4 zu § 103 GemO zu beachten.

Ansonsten enthält die Haushaltssatzung keine weiteren genehmigungspflichtigen Bestandteile.“

Hinweis zu Nr. 2

Die Genehmigung des Gesamtbetrages der Investitionskredite der Verbandsgemeindewerke in Höhe von 7.116.000 € umfasst den Anteil der verzinsten Kredite (ohne zinslose Kredite).

Der Haushaltplan liegt zur Einsichtnahme vom Montag, 09.02.2026 bis Freitag, 20.02.2026, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Dolkstr. 3, 56346 St. Goarshausen, Zimmer 14, während der Öffnungszeiten,

Montag, 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Dienstag bis Mittwoch, 08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag, 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr

Freitag, 08:00 - 12:00 Uhrzur Einsicht öffentlich aus.

St. Goarshausen, den 03.02.2026

Mike Weiland
Bürgermeister