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Loreley-Echo - Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Loreley
Ausgabe 7/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Lierschied

Gemäß § 5 der Satzung der Jagdgenossenschaft Lierschied werden hiermit die Mitglieder der Jagdgenossenschaft Lierschied zu einer Genossenschaftsversammlung für Dienstag, den 05. März 2024, 19:00 Uhr, in den Sitzungssaal des Rathauses Lierschied, eingeladen.

Jagdgenossen sind alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken, die zu dem Gemeinschaftlichen Jagdbezirk Lierschied gehören und auf denen die Jagd nicht ruht.

Es wird darauf hingewiesen, dass jeder Jagdgenosse / jede Jagdgenossin den Umfang seiner Flächen nachweisen muss und die Gesamtgröße der Fläche bei der Stimmabgabe, insbesondere bei Wahlen, auf den Stimmzetteln zu vermerken ist.

Nicht öffentliche Sitzung - Tagesordnung:

1.

Begrüßung mit Feststellung der fristgerechten und satzungsgemäßen Einladung

2.

Vorstellung der Tagesordnung / Feststellung der Beschlussfähigkeit

3.

Bericht des Jagdvorstehers Rechenschaftsberichte 2022 und 2023

4.

Beratung und Beschlussfassung über die Jahresabschlüsse 2022 und 2023

5.

Entlastung des Jagdvorstandes

6.

Beratung und Beschlussfassung über Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2024/ 2025

7.

Neuwahl des Jagdvorstandes

a. Neuwahl des Jagdvorstehers

b. Neuwahl des 1. Beisitzers

c. Neuwahl des 2. Beisitzers

d. Neuwahl eines Stellvertreters für den 1. Beisitzer

e. Neuwahl eines Stellvertreters für den 2. Beisitzer

8.

Vorstellung des neuen Jagdpachtvertrags ab 01.04.2024

9.

Beratung und Beschlussfassung bezüglich der Abschussvereinbarung

10.

Allgemeines, Fragen, Verschiedenes

Hinweis:

Zur Versammlung haben die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen einen Flächennachweis (z. B. Grundbuchauszug, Bestandsnachweis des Kulturamtes etc.) zur Ermittlung der Stimmenverhältnisse mitzuführen.

Jeder Jagdgenosse / jede Jagdgenossin kann sich durch die Ehegattin oder den Ehegatten oder die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner, durch eine Verwandte oder einen Verwandten gerader Linie, durch eine ständig von dem Mitglied beschäftigte Person, durch ein derselben Jagdgenossenschaft angehöriges volljähriges Mitglied oder durch eine die Grundfläche land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich bewirtschaftende Person vertreten lassen. Hierzu ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Mehr als drei Vollmachten darf keine Person in sich vereinigen.

Lierschied, 07.02.2024
Bernd Wienß, Jagdvorsteher