Der Planfeststellungsbeschluss des Landesbetriebes Mobilität Rheinland-Pfalz (Planfeststellungsbehörde) vom 11.12.2024, Az.: 02.2-1855-PF/34, der das o. a. Bauvorhaben betrifft, liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) in der Zeit vom 24. Februar 2025 bis 10. März 2025 (einschließlich) bei der
| • Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Verwaltungsgebäude Braubach, Friedrichstraße 12, 56338 Braubach, Zimmer Nr. 14, während den Dienststunden | |
| Montag | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Dienstag und Mittwoch | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Freitag | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| • Stadtverwaltung Sinzig, Barbarossastraße 36, 53489 Sinzig, Fachbereich 5 - Bauen, Wohnen und Umwelt, 1. OG, Zimmer Nr. 5, während den Dienststunden | |
| Montag bis Mittwoch | 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Donnerstag | 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Freitag | 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr |
zu jedermanns Einsicht aus.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Planfeststellungsbeschluss mit Planunterlagen sind ab dem 24. Februar 2025 auch auf der Internetseite lbm.rlp.de des Landesbetriebes Mobilität Rheinland-Pfalz in der Rubrik „Themen\Baurecht\Straßenrechtliche Planfeststellung“ sowie im UVP-Portal des Landes Rheinland-Pfalz (www.uvp-verbund.de/rp) zugänglich gemacht. Maßgeblich ist allerdings der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen.
Der Planfeststellungsbeschluss wurde den Beteiligten, über deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz).