Der Gemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.1.1994 ( GVBI.S.153) sowie der §§2 Abs.1,7, und 8 des Kommunalabgabengesetztes (KAG) vom 20.06.1995 (GVBI.S. 175) in der jeweils gültigen Fassung, folgende Satzung beschlossen:
Die Satzung über die Nutzung des Rathauses und über die Erhebung von Gebühren vom 09.12.2003 wird wie folgt geändert:
§ 7 Gebühren
(1) Für die Nutzung der Räume werden folgende Gebühren pro Tag erhoben:
Saal im Erdgeschoss mit Küchenbenutzung — 60,- € pro Tag
Diese Gebühren gelten bei einmaliger Benutzung der Räume.
Die bisherigen Regelungen der §§ 1 bis 6,7, Abs. 2-3 und §§ 8-10 bleiben unverändert.
Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Gemäß § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen
sind, ein Jahr nach dieser Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, |
| oder | |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.