Gemäß § 5 der Satzung der Jagdgenossenschaft Lykershausen werden hiermit die Mitglieder der Jagdgenossenschaft Lykershausen zu einer Genossenschaftsversammlung für Montag, den 18. März 2024, 19.00 Uhr in das Dorfgemeinschaftshaus in Lykershausen eingeladen.
Jagdgenossen sind alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken, die zu dem Gemeinschaftlichen Jagdbezirk Lykershausen gehören und auf denen die Jagd nicht ruht.
Es wird darauf hingewiesen, dass jeder Jagdgenosse / jede Jagdgenossin den Umfang seiner Flächen nachweisen muss und die Gesamtgröße der Fläche bei der Stimmabgabe, insbesondere bei Wahlen, auf den Stimmzetteln zu vermerken ist.
Nicht öffentliche Sitzung - Tagesordnung:
| 1. | Begrüßung mit Feststellung der fristgerechten und satzungsgemäßen Einladung |
| 2. | Vorstellung der Tagesordnung / Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| 3. | Bericht des Jagdvorstehers Rechenschaftsbericht 2023 |
| 4. | Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2023 |
| 5. | Entlastung des Jagdvorstandes |
| 6. | Beratung und Beschlussfassung über Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2024/ 2025 |
| 7. | Vorstellung des neuen Jagdpachtvertrags ab 01.04.2024 |
| 8. | Allgemeines, Fragen, Verschiedenes |
Hinweis:
Zur Versammlung haben die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen einen Flächennachweis (z. B. Grundbuchauszug, Bestandsnachweis des Kulturamtes etc.) zur Ermittlung der Stimmenverhältnisse mitzuführen.
Jeder Jagdgenosse / jede Jagdgenossin kann sich durch die Ehegattin oder den Ehegatten oder die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner, durch eine Verwandte oder einen Verwandten gerader Linie, durch eine ständig von dem Mitglied beschäftigte Person, durch ein derselben Jagdgenossenschaft angehöriges volljähriges Mitglied oder durch eine die Grundfläche land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich bewirtschaftende Person vertreten lassen. Hierzu ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Mehr als drei Vollmachten darf keine Person in sich vereinigen.