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Loreley-Echo - Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Loreley
Ausgabe 8/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Ortsübliche Bekanntmachung über die öffentliche Bekanntgabe der Aktualisierung des Liegenschaftskatasters in der Gemeinde Kamp-Bornhofen

In der Gemarkung Kamp-Bornhofen wurde das Liegenschaftskataster bei den nachfolgend aufgeführten Flurstücken aus Anlass einer beigebrachten Teilungsvermessung durch den Fortführungsnachweis bT 00138140/2020 aktualisiert.

Folgende Flurstücke sind von der Aktualisierung betroffen:

Gemäß § 10 Abs. 4 des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) vom 20. Dezember 2000 (GVBl. S. 572, BS 219-1) in der jeweils geltenden Fassung werden den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten der Flurstücke die Änderungen der Daten im Liegenschaftskataster öffentlich bekannt gegeben. Der verfügende Teil des Fortführungsnachweises hat folgenden Wortlaut:

„Das Liegenschaftskataster ist aufgrund dieses Fortführungsnachweises zu aktualisieren“

Der Fortführungsnachweis ist in der Zeit vom 23.02.2023 bis 08.04.2024 beim Vermessungs- und Katasteramt Westerwald-Taunus in 56457 Westerburg, Jahnstraße 5, Zimmer 503 ausgelegt und kann während der Dienststunden

Montag - Freitag von 08.00 bis 13.00 Uhr

eingesehen werden. Es sind zwecks Einsichtnahme zwingend Terminvereinbarungen notwendig.

Die Aktualisierung des Liegenschaftskatasters gilt nach § 1 Abs. 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes vom 23. Dezember 1976 (GBVl. S. 308, BS 2010-3) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit § 41 Abs. 4 Satz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes nach Ablauf von zwei Wochen nach dieser ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Der Inhalt der öffentlichen Bekanntgabe kann auch im Internet unter der Adresse http://vermka-westerwald-taunus.rlp.de/de/ueber-uns/oeffentliche-bekanntmachungen/ eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Vermessungs- und Katasteramt Westerwald-Taunus einzulegen. Der Widerspruch kann

1.)

schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Vermessungs- und Katasteramt Westerwald-Taunus, Jahnstraße 5, 56457 Westerburg oder

2.)

durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz an: vermka.wwt@poststelle.rlp.de erhoben werden.

Im Auftrag (Siegel)
Gernot Köth, Vermessungsrat