In der Gemarkung Kamp-Bornhofen wurde das Liegenschaftskataster bei den nachfolgend aufgeführten Flurstücken aus Anlass einer beigebrachten Teilungsvermessung durch den Fortführungsnachweis bT 00138140/2020 aktualisiert.
Folgende Flurstücke sind von der Aktualisierung betroffen:
| Flurstück (alt) | Flurstück (neu) |
| Flur | Flurstück | Flur | Flurstück | Lagebezeichnung |
| 14 | 147/4 | 14 | 147/5 - 147/7 | Auf dem Wasen |
Gemäß § 10 Abs. 4 des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) vom 20. Dezember 2000 (GVBl. S. 572, BS 219-1) in der jeweils geltenden Fassung werden den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten der Flurstücke die Änderungen der Daten im Liegenschaftskataster öffentlich bekannt gegeben. Der verfügende Teil des Fortführungsnachweises hat folgenden Wortlaut:
„Das Liegenschaftskataster ist aufgrund dieses Fortführungsnachweises zu aktualisieren“
Der Fortführungsnachweis ist in der Zeit vom 23.02.2023 bis 08.04.2024 beim Vermessungs- und Katasteramt Westerwald-Taunus in 56457 Westerburg, Jahnstraße 5, Zimmer 503 ausgelegt und kann während der Dienststunden
Montag - Freitag von 08.00 bis 13.00 Uhr
eingesehen werden. Es sind zwecks Einsichtnahme zwingend Terminvereinbarungen notwendig.
Die Aktualisierung des Liegenschaftskatasters gilt nach § 1 Abs. 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes vom 23. Dezember 1976 (GBVl. S. 308, BS 2010-3) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit § 41 Abs. 4 Satz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes nach Ablauf von zwei Wochen nach dieser ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.
Der Inhalt der öffentlichen Bekanntgabe kann auch im Internet unter der Adresse http://vermka-westerwald-taunus.rlp.de/de/ueber-uns/oeffentliche-bekanntmachungen/ eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Vermessungs- und Katasteramt Westerwald-Taunus einzulegen. Der Widerspruch kann
| 1.) | schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Vermessungs- und Katasteramt Westerwald-Taunus, Jahnstraße 5, 56457 Westerburg oder |
| 2.) | durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz an: vermka.wwt@poststelle.rlp.de erhoben werden. |