Gemäß § 5 der Satzung der Jagdgenossenschaft Lykershausen vom 11.12.2014 werden hiermit die Mitglieder der Jagdgenossenschaft Lykershausen zu einer Genossenschaftsversammlung für Donnerstag, den 23.03.2023, 18.00 Uhr in das Dorfgemeinschaftshaus in Lykershausen eingeladen.
Jagdgenossen sind alle Eigentümer von Grundstücken, die zu dem Gemeinschaftlichen Jagdbezirk Lykershausen gehören.
Es wird darauf hingewiesen, dass jeder Jagdgenosse den Umfang seiner Flächen nachweisen muss und die Gesamtgröße der Fläche bei der Stimmabgabe, insbesondere bei Wahlen auf den Stimmzetteln zu vermerken ist.
Tagesordnung:
| 1. | Bericht des Jagdvorstehers (Rechenschaftsbericht 2019 -2022) |
| 2. | Beratung und Beschlussfassung über die Jahresabschlüsse 2019 - 2022 |
| 3. | Entlastung des Jagdvorstandes |
| 4. | Beratung und Beschlussfassung Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2022 und 2023 |
| 5. | Allgemeines, Fragen; Verschiedenes |
Hinweis:
Zur Versammlung haben die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen einen Flächennachweis (z.B. Grundbuchauszug, Bestandsnachweis des Kulturamtes etc.) zur Ermittlung der Stimmenverhältnisse mitzuführen.
Jeder Jagdgenosse / Jagdgenossin kann sich durch einen anderen Jagdgenossen / Jagdgenossin vertreten lassen. Hierzu ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Mehr als drei Vollmachten darf kein Jagdgenosse / Jagdgenossin in seiner Person vereinigen.