Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| 2025 | 2026 |
| 1. im Ergebnishaushalt |
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| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 742.600 Euro | 758.400 Euro |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 764.600 Euro | 756.000 Euro |
| Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag | -22.000 Euro | 2.400 Euro |
| 2. im Finanzhaushalt | ||
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 9.800 Euro | 39.000 Euro |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 60.000 Euro | 0 Euro |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 261.000 Euro | 0 Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -201.000 Euro | 0 Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 191.200 Euro | -39.000 Euro |
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Mittel aus der Einheitskasse werden nicht beansprucht.
| 2025 | 2026 |
| Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: | ||
| - Grundsteuer A | 345 v. H. | 345 v. H. |
| - Grundsteuer B | 465 v. H. | 465 v. H. |
| - Gewerbesteuer | 420 v. H. | 420 v. H. |
| Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden | ||
| - für den ersten Hund | 60 Euro | 60 Euro |
| - für den zweiten Hund | 100 Euro | 100 Euro |
| - für jeden weiteren Hund | 150 Euro | 150 Euro |
| - für jeden gefährlichen Hund | 650 Euro | 650 Euro |
Hinweis:
Die Angabe der Steuersätze erfolgt lediglich deklaratorisch. Die Festsetzung der Hebesätze erfolgt ab 2025 ausschließlich durch die Satzung der Ortsgemeinde Nochern über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer A, Grundsteuer B, Gewerbesteuer und Hundesteuer.
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 betrug 2.468.486 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt 2.475.986 Euro und zum 31.12.2025 2.453.986 Euro sowie zum 31.12.2026 2.456.386 Euro.
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 1.500 Euro (2025) und 1.500 Euro (2026) überschritten sind.
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 15.000 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.
Hinweis:
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 und 2026 mit dem Haushaltsplan 2025 und 2026 und seinen Anlagen der Ortsgemeinde Dahlheim wurde nach öffentlicher Bekanntmachung am 10.01.2025 zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar gehalten.
Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Sie ist der Aufsichtsbehörde gemäß § 97 Abs. 2 GemO mit Schreiben vom 13.02.2025 angezeigt worden. Sie enthält folgenden Wortlaut:
Die vom Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Nochern am 12.02.2025 beschlossene Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 ist nicht genehmigungspflichtig.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme
vom Dienstag, 04.03.2025 bis Mittwoch, 12.03.2025
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Dolkstraße 3, 56346 St. Goarshausen, Zimmer 14, während der Öffnungszeiten,
| Montags | von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Dienstag und Mittwoch | von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Donnerstag | von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Freitag | von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
zur Einsicht öffentlich aus.