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Loreley-Echo - Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Loreley
Ausgabe 9/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Nochern für die Jahre 2025 und 2026 vom 24.02.2025

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Mittel aus der Einheitskasse werden nicht beansprucht.

§ 5

Steuersätze

Hinweis:

Die Angabe der Steuersätze erfolgt lediglich deklaratorisch. Die Festsetzung der Hebesätze erfolgt ab 2025 ausschließlich durch die Satzung der Ortsgemeinde Nochern über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer A, Grundsteuer B, Gewerbesteuer und Hundesteuer.

§ 6

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 betrug 2.468.486 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt 2.475.986 Euro und zum 31.12.2025 2.453.986 Euro sowie zum 31.12.2026 2.456.386 Euro.

§ 7

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 1.500 Euro (2025) und 1.500 Euro (2026) überschritten sind.

§ 8

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 15.000 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

Ortsgemeinde Nochern, 24.02.2025
Rudolf Speich, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 und 2026 mit dem Haushaltsplan 2025 und 2026 und seinen Anlagen der Ortsgemeinde Dahlheim wurde nach öffentlicher Bekanntmachung am 10.01.2025 zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar gehalten.

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Sie ist der Aufsichtsbehörde gemäß § 97 Abs. 2 GemO mit Schreiben vom 13.02.2025 angezeigt worden. Sie enthält folgenden Wortlaut:

Die vom Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Nochern am 12.02.2025 beschlossene Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 ist nicht genehmigungspflichtig.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme

vom Dienstag, 04.03.2025 bis Mittwoch, 12.03.2025

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Dolkstraße 3, 56346 St. Goarshausen, Zimmer 14, während der Öffnungszeiten,

Montags

von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr

Dienstag und Mittwoch

von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag

von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag

von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

zur Einsicht öffentlich aus.

St. Goarshausen, den 24.02.2025
Mike Weiland, Bürgermeister