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Loreley-Echo - Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Loreley
Ausgabe 9/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Satzung

Zur 5. Änderung der Satzung über die Benutzung des Rathauses und über die Erhebung von Gebühren der Ortsgemeinde Nochern vom 06.02.2026

Der Gemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.1.1994 ( GVBI.S.153) sowie der §§2 Abs.1,7, und 8 des Kommunalabgabengesetztes (KAG) vom 20.06.1995 (GVBI.S. 175) in der jeweils gültigen Fassung, folgende Satzung beschlossen:

Artikel 1

Die Satzung über die Nutzung des Rathauses und über die Erhebung von Gebühren vom 09.12.2003 wird wie folgt geändert:

§ 7 Gebühren

(1) Für die Nutzung der Räume werden folgende Gebühren pro Tag erhoben:

Saal im Erdgeschoß mit Küchenbenutzung

60,- € pro Tag

Diese Gebühren gelten bei einmaliger Benutzung der Räume.

Artikel 2

Die bisherigen Regelungen der §§ 1 bis 6,7, Abs. 2-3 und §§ 8-10 bleiben unverändert.

Artikel 3

Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Nochern, 06.02.2026
Ortsgemeinde Nochern
Rudolf Speich
Ortsbürgermeister

Hinweis:

Gemäß § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen

sind, ein Jahr nach dieser Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

St. Goarshausen, 09.02.2026 Verbandsgemeindeverwaltung Loreley
(Siegel)
Mike Weiland
Bürgermeister