Das neue Wärmeplanungsgesetz des Bundes hat die Pflicht zur kommunalen Wärmeplanung eingeführt. Der GStB fordert die Landesregierung angesichts knapper Umsetzungsfristen auf, zügig den rechtlichen Rahmen für die Umsetzung im Land und damit Rechts- und Planungssicherheit zu schaffen. Erforderlich ist ein Landesgesetz, das auch die formale Aufgabenübertragung regelt. Im Falle der Ortsgemeinden sollen die Verbandsgemeinden die Planung gebündelt vornehmen. Zudem muss eine kostendeckende Finanzierung für alle mit der kommunalen Wärmeplanung verbundenen Maßnahmen sichergestellt werden. Zweck der Wärmeplanung ist es, Strategien für die zukünftige Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energien zu entwickeln. Dabei gilt es vor allem, die Orte oder Quartiere zu erkennen, die für ein Wärmenetz geeignet sind. Dort, wo es kein Wärmenetz geben wird, sind die einzelnen Eigentümer in der Pflicht, die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten.