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Pellenzblatt
Ausgabe 22/2025
Aus dem Kreis
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Neuerung beim Stromanbieterwechsel

Ab dem 06.06.2025 treten neue gesetzliche Regelungen in Kraft: Stromanbieterwechsel sind binnen 24 Stunden möglich – Kündigungsfristen bleiben unberührt. Stromverträge können künftig nicht mehr rückwirkend umgemeldet werden. Die Energieversorgung Mittelrhein (evm) rät, Umzüge spätestens 14 Tage vorher zu melden, sonst drohen Kosten für die alte Wohnung. Die Ummeldung ist online, telefonisch oder im Kundenzentrum möglich. Am Tag der Schlüsselübergabe sollte zudem der Zählerstand notiert und an die evm übermittelt werden. Infos: www.evm.de/umzug