KRETZ. Da die Änderung der Satzung gemäß § 2 auf der letzten Jahreshauptversammlung der Karnevalsgemeinschaft Kretz e.V. im Jahr 2022 vom Amtsgericht nicht anerkannt wurde, lädt die Karnevalsgemeinschaft Kretz e.V. Mitglieder und Gäste am Mittwoch, den 05.07.2023 um 19:00 Uhr zu einer außerordentlichen Jahreshauptversammlung ein. Diese findet in der Römerstube der Bauernschänke, Hauptstraße 56630 Kretz statt.
Alte Fassung des § 2 gemäß Änderung auf der letzten Jahreshauptversammlung:
Zweck des Vereins ist die Förderung des traditionellen Brauchtum. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Vorgeschlagene Neufassung:
Zweck des Vereins ist die Förderung des traditionellen Brauchtum. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Ausrichtung karnevalistischer Sitzung, insbesondere Kindersitzung und Kindermaskenball sowie Mithilfe beim St. Martin Umzug.
Einwendungen gegen die Änderung, sowie Anträge zur Jahreshauptversammlung müssen 7 Tage vor der Versammlung schriftlich bei der Vorsitzenden Anke Ungefug, Hauptstr. 12, 56630 Kretz (Briefkasten) eingegangen sein.
Wir freuen uns über zahlreiches Erscheinen.