Freitag, den 16.09.2022 um 20:00 Uhr Römerstube Bauernschänke
Tagesordnung: 1. Bericht des Vorstandes; 2. Totengedenken, 3. Bericht des Kassierers, 4. Entlastung des Vorstandes;
5. Änderung der Satzung wie folgt:
Vorgeschlagene Neufassung § 2 der Satzung:
Zweck des Vereins ist die Förderung des traditionellen Brauchtums. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabeordnung.
Vorgeschlagene Neufassung § 7 der Satzung:
Der Vorstand des Vereins besteht aus drei bis acht Personen, nämlich dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassierer, dem Schriftführer und bis zu vier Beisitzern. Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zur Vertretung des Vereins berechtigt.
Die Mitgliederversammlung kann ein Vorstandsmitglied mit der Ausübung zweier Vorstandsämter betrauen.
Vorgeschlagene Neufassung § 10 der Satzung:
Im Falle der Auflösung des Vereins wird das Vermögen zu einer Hälfte der jeweiligen Ortsverwaltung zur Verwahrung gegeben.
Das Vermögen ist von der Ortsverwaltung für steuerbegünstigte Zwecke zu verwenden. Die andere Hälfte wird zu gleichen Teilen an die Kita Zwergenscheune Kretz sowie der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Pellenz (ausschließlich zu Gunsten des Löschzuges Kretz) aufgeteilt.
6. Neuwahl des gesamten Vorstandes; 7. Sonstiges
Einwendungen gegen die Tagesordnung, sowie Anträge zur Jahreshauptversammlung müssen 7 Tage vor der Versammlung schriftlich bei der 2. Vorsitzenden Anke Ungefug, Hauptstr. 12, 56630 Kretz eingegangen sein.