REGION. Zum 01.12.23 ändern sich die Strom- und Gastarife der Energieversorgung Mittelrhein (evm). Um eine genaue Abgrenzung von altem zum neuen Preis zu erreichen, wollen viele ihren Zählerstand zum 31.12.22 mitteilen. Die evm bittet darum, das nur schriftlich zu tun – online im Kundenportal unter www.evm.de/kundenportal, im Chat auf der evm-Webseite, per E-Mail an zaehlerstand@evm.de, Brief oder Fax an 0261 402-71830.
„Prinzipiell ist es nicht notwendig, den Zähler zum Jahreswechsel abzulesen. Die Abgrenzung zum 31.12. erfolgt automatisch nach einem gesetzlich vorgegebenen Verfahren“, so evm-Pressesprecher Marcelo Peerenboom.
Er bittet alle, die ihren Zählerstand übermitteln wollen auf andere Kontaktkanäle als Telefon oder Kundenzentren zurückzugreifen. Denn das Team dort sei durch das hohe Anfrageaufkommen überlastet, was zu langen Wartezeiten führt, die durch Zählerstandsübermittlungen noch ausgedehnt werden könnten. „Noch ein Tipp von mir: Die Daten müssen nicht direkt Anfang Januar übermittelt werden. Das geht auch noch einige Wochen später. Wichtig ist nur, dass der Stand zum Jahreswechsel abgelesen und das entsprechende Datum eingetragen wurde“, erklärt Peerenboom.
evm informiert über Preisbremsen
Ab 01.03.23 treten die Strom- und Gaspreisbremsen in Kraft und gelten rückwirkend ab dem 01.01.23. Die evm erklärt dazu, dass die Abschläge für Januar und Februar so bleiben, wie zuletzt mitgeteilt. Im März werde dann die Entlastung für Januar und Februar berücksichtigt. „Wir informieren alle Kundinnen und Kunden im Februar über ihre neuen Abschläge“, so Peerenboom. „Sie müssen nichts tun – alle erhalten die Entlastung ganz automatisch.“ Aktuelle Informationen dazu finden sich unter www.evm.de/energiekrise.