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Andernach aktuell
Ausgabe 19/2023
Aus dem Rathaus
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Steuer und Abgaben sind fällig

Erhöhungen wirken sich erst zum 01. Juli aus

Andernach. Die Stadtverwaltung Andernach möchte daran erinnern, dass am Montag, 15. Mai, folgende Steuern und Abgaben fällig sind: Gewerbesteuer-Vorauszahlungen, Hundesteuer (für Quartalszahler), Grundsteuer B mit Straßenreinigung, Grundsteuer A mit Landwirtschaftskammerbeitrag.

Wenn der Stadt ein Abbuchungsauftrag erteilt wurde, erfolgt die Abbuchung am 15. Mai. Bei allen anderen steuerpflichtigen Bürgerinnen und Bürgern bittet die Stadt darum, dass die Beträge rechtzeitig überwiesen werden. Denn gehen Zahlungen verspätet ein, ist die Stadt verpflichtet die gesetzlichen Säumniszuschläge zu berechnen. Die Stadt bittet darum, dass bei allen Zahlungen auf die städtischen Bankkonten die Objektnummer vermerkt wird. Das gewährleistet eine korrekte Verbuchung und beugt unberechtigten Mahnungen vor.

Übrigens: SEPA-Mandate können über die Homepage der Stadt unter www.andernach.de auch online erteilt werden.

Noch ein Hinweis: Der Haushalt der Stadt Andernach für das Jahr 2023 ist durch die Aufsichtsbehörde genehmigt worden. Dadurch können die neu beschlossenen Hebesätze der Grundsteuer A und B sowie der neue Landwirtschaftskammerbeitrag festgesetzt werden. Die Bescheide werden voraussichtlich Ende Mai verschickt.

Damit die Erhöhung nicht nur auf die beiden Fälligkeiten 15.08. und 15.11. entfallen, wird es eine Sonder-Steuerfälligkeit zum 01.07.2023 geben. Die Einzelheiten hierzu können den Bescheiden entnommen werden.