Die von der Stadtverwaltung vorgenommenen Tempo-30-Begrenzungen auf Hauptverkehrsstraßen stößt auf Kritik der Bevölkerung.
ANDERNACH. Die durch die Stadtverwaltung angeordneten Tempo-30-Regelungen auf zahlreichen Hauptverkehrsstraßen Andernachs ist auf vielfaches Unverständnis gestoßen. Darauf weist nun die Andernacher CDU in einem Schreiben an die Stadtverwaltung hin.
Die CDU unterstütze uneingeschränkt Tempo-30-Begrenzungen in Wohngebieten. Allerdings fehle es an einer ganzheitlichen Verkehrsplanung unter Einbeziehung des Fahrradverkehrs. Auch die getroffenen und in Teilen widersprüchlichen Vorfahrtsregelungen seien zu Recht bei Vielen ein Stein des Anstoßes.
So seien manche Tempo-30-Straßen weiter Vorfahrtstraßen, andere hingegen nicht. Ein ganzheitliches Konzept, welche Straßen oder welche Straßenabschnitte mit Tempo-30, welche mit Tempo-50 gefahren werden könne, sei nicht erkennbar.
Soweit eine Geschwindigkeitsbegrenzung im Bereich etwa eines Kindergarten vorgenommen worden sei, müsse auch geprüft werden, ob dies auch nur für dessen Öffnungszeit und ggf. auch nur für den Bereich um den Kindergarten erforderlich sei.
Darüber hinaus lasse die Tempo-30-Regelung für die Hauptverkehrsstraßen auch jegliche durchgängige und schlüssige Planung vermissen.
Zwar würden im sog. Klimafreundlichen Mobilitätskonzept Tempo-30-Regelungen vorgeschlagen. Ob die Begründung, bei Tempo-30 werde weniger CO2 ausgestoßen als bei Tempo-50 überzeuge, sei zweifelhaft, und mit zunehmender Verbreitung von E-Mobilität immer weniger nachvollziehbar.
Darüber hinaus stelle die Beschränkung der Vorschläge in diesem Konzept alleine auf den Klimaschutzeine Beschränkung dar, bei der andere Belange keine ausreichende Berücksichtigung erfahren hätten.
Die CDU kritisiert es daher als nicht ausreichend, eine Tempo-30-Regelung vorzunehmen und allein dies schon als eine Verbesserung des Fahrradverkehrs anzusehen. Hierzu gehöre optimalerweise eine Trennung von Fahrrad- und KFZ-Verkehr, der in einer Tempo-30-Zone eben nicht gegeben ist.
Vor diesem Hintergrund beantragt die CDU den Antrag auf Erstellung eines ganzheitlichen, quartierbezogenen Verkehrskonzepts unter fachlicher Begleitung, das einerseits die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs für den KFZ-Verkehr, aber auch des Fahrradverkehrs einschließt.