Wir weisen darauf hin, dass Mitteilungen von politischen Parteien und Wählergruppen innerhalb von sechs Wochen vor Wahlen auf Terminankündigungen im Fließtext beschränkt bleiben.
Im Hinblick auf die Kommunalwahl am 09. Juni 2024 hat diese Frist ab der Kalenderwoche 18 begonnen.
Wir behalten uns Streichungen und/oder Kürzungen vor und bitten um Verständnis.