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Andernach aktuell
Ausgabe 29/2022
Aktuelles MUSS
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Grundsteuerreform: Hilfestellungen bei der Abgabe der Grundsteuererklärung

REGION. Mit dem Start der Erklärungsabgabe zur Feststellung des Grundsteuerwerts sehen sich viele Bürger vor eine große Herausforderung gestellt. Deshalb stellt die Finanzverwaltung verschiedene Unterstützungsangebote vor:

Klickanleitung für ELSTER

Hilfe bei der Erklärung über ELSTER bietet die „Klickanleitung zum Ausfüllen der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“: https://www.lfst-rlp.de/grundsteuer - hier unter „Unser Service für Sie“. Weitere Hilfe bietet der „Fragen-Antworten-Katalog“, der auf der gleichen Seite zu finden ist.

Grundsteuererklärung für einfache Sachverhalte

Darüber hinaus können Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern, Eigentumswohnungen oder unbebauten Grundstücken, die im Privateigentum sind, auch die kostenlose Abgabemöglichkeit über die Web-Anwendung: https://www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de/ nutzen. Aktuell kann dieser Service allerdings nur von Personen genutzt werden, die noch kein ELSTER-Konto haben. Ab September 22 soll die Nutzung auch mit ELSTER-Konto möglich sein. Fragen inhaltlicher und technischer Art zu dieser Web-Anwendung können an die E-Mail-Adresse kontakt@grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de gerichtet werden.

Papiererklärungen nur auf amtlichen Vordrucken

Grundsätzlich ist eine elektronische Abgabe der Grundsteuererklärung vorgesehen. Ausnahmsweise können Papiervordrucke in sog. Härtefällen verwendet werden. Ob ein solcher Härtefall vorliegt, entscheidet das jeweilige Finanzamt. Dies ist z. B. der Fall, wenn eine Eigentümerin oder ein Eigentümer von Grundbesitz nicht über die technische Ausstattung oder erforderlichen technischen Kenntnisse für eine elektronische Übermittlung verfügt.

Für diese Eigentümer gibt es folgende Möglichkeiten:

Zum einen können Vordrucke als PDF-Dateien unter www.fin-rlp.de/Vordrucke - hier unter „Grundsteuer“ – ausgedruckt, ausgefüllt und in Papier dem zuständigen Finanzamt übersandt werden. Alternativ sind, unter Angabe der entsprechenden Gründe, Papiervordrucke in den Service-Centern der Finanzämter erhältlich. Hierbei sollten die Informationsschreiben zur Grundsteuerreform samt Datenstammblatt mitgebracht werden.

Die Service-Center sind montags von 8 - 16 Uhr und donnerstags von 8 - 18 Uhr ohne Terminvereinbarung geöffnet.