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Andernach aktuell
Ausgabe 29/2022
Aus dem Rathaus
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Eigentümer müssen sich vor Rückstau aus Kanal schützen

Andernach. Der Eigenbetrieb Abwasserwerk der Stadt Andernach möchte Grundstückseigentümer daran erinnern, dass sie sich gegen den Rückstau des Abwassers aus Kanälen nach den jeweils in Betracht kommenden Verfahren nach dem Stand der Technik schützen müssen. Die rechtliche Regelung findet sich in der „Allgemeinen Entwässerungssatzung der Stadt Andernach“.

Das heißt für Grundstückseigentümer, dass sie eine entsprechende Rückstausicherung installieren müssen, welcher gemäß den Herstellerangaben in regelmäßigen Abständen zu warten, auf Funktionsfähigkeit zu prüfen sowie bei Bedarf entsprechend den technischen Regeln nachzurüsten ist.

Als Rückstauebene gilt grundsätzlich die Straßenhöhe an der Anschlussstelle des Grundstückes, was zur Folge hat, dass bei Starkregenereignissen das Abwasser im öffentlichen Kanal bis zu dieser Ebene einstauen kann. Für den Schutz vor Rückstau tiefer liegender Gebäudeteile - insbesondere der tiefer liegenden Räume eines Gebäudes - ist jeder Grundstückseigentümer selbst verantwortlich.