ANDERNACH. Die Stadtverwaltung Andernach möchte daran erinnern, dass am Montag, 15. August, folgende Steuern und Abgaben fällig sind: Gewerbesteuer-Vorauszahlungen, Hundesteuer, Grundsteuer B mit Straßenreinigung, Grundsteuer A mit Landwirtschaftskammerbeitrag.
Wenn der Stadt ein Abbuchungsauftrag erteilt wurde, erfolgt die Abbuchung am 15. August. Bei allen anderen steuerpflichtigen Bürgerinnen und Bürgern bittet die Stadt darum, dass die Beträge rechtzeitig überwiesen werden. Denn gehen Zahlungen verspätet ein, ist die Stadt verpflichtet die gesetzlichen Säumniszuschläge zu berechnen.
Die Stadt bittet darum, dass bei allen Zahlungen auf die städtischen Bankkonten die Objektnummer vermerkt wird.
Das gewährleistet eine korrekte Verbuchung und beugt unberechtigten Mahnungen vor.
Übrigens: SEPA-Mandate können über die Homepage der Stadt unter
www.andernach.de auch online erteilt werden.