Gut beraten beim „Markt der Möglichkeiten“ wurden die Besucherinnen und Besucher von (von links) Emma Börkircher und Anna Suckow vom SKF Koblenz sowie von Gianna Kappes vom Caritasverband Rhein-Mosel-Ahr e.V.
POLCH/ANDERNACH. Ende des Jahres hatten die Betreuungsvereine Andernach - Mayen – Koblenz gleich zweimal zum „Markt der Möglichkeiten“ nach Polch und Koblenz eingeladen, um über die neuen gesetzlichen Bestimmungen und neuen Regelungen bei der Rechtsvertretung Volljähriger und für rechtliche Betreuer informieren.
Betreuungsrechtsreform
Denn zum 1. Januar gab es eine Betreuungsrechtsreform und ein neues Betreuungsrecht, das nicht mehr das Wohl des Betreuten, sondern seinen Willen ins Zentrum stellt.
Im Ratssaal der Verbandsgemeinde Maifeld in Polch sowie beim SKF in Koblenz kamen die Besucher mit den Mitarbeiterinnen der Betreuungsvereine von Caritas Andernach, SKF Koblenz und SKM Mayen ins Gespräch und fragten nach.
So konnten sich Interessierte in mehreren Stationen umfassend informieren, welche Pflichten auf einen ehrenamtlichen Betreuer zukommen, so etwa die „Mitteilungspflicht im Jahresbericht“ oder die notwendige Vereinbarung zwischen einem Betreuungsverein und den ehrenamtlichen Betreuern.
An einem weiteren Stand ging es um das Thema Verhinderungsbetreuung und die folgende Station klärte auf über die Möglichkeit der gegenseitigen Vertretung von Ehegatten oder Lebenspartnern in Angelegenheiten der Gesundheitssorge nach § 1358 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Das „Ehegattenvertretungsrecht“ läuft nicht unbegrenzt, sondern erstreckt sich lediglich über einen Zeitraum von sechs Monaten, weshalb es auch nicht möglich ist, für den Partner einen länger laufenden Vertrag, etwa einen Heimvertrag, zu unterzeichnen.
Die Mitarbeiterinnen der Fachverbände zeigten sich zufrieden mit der Resonanz beim „Markt der Möglichkeiten“. Diese Veranstaltung ist ein Anfang, die vielen Fragen der Betreuungsrechtsreform übers Jahr immer wieder zu beantworten.