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Andernach aktuell
Ausgabe 4/2026
Aus dem Rathaus
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Digitaler Antragsweg für den Wohnberechtigungsschein

v.l.n.r.: Stefanie Marx, Amt für Stadtplanung und Bauverwaltung und Christian Greiner, Oberbürgermeister Stadt Andernach

Andernach stärkt den Zugang zu gefördertem Wohnraum

Andernach. Angesichts steigender Herausforderungen auf dem Wohnungsmarkt, insbesondere in zentralen Lagequartieren, informiert die Stadtverwaltung Andernach über eine Maßnahme zur Stärkung des Zugangs zu gefördertem Wohnraum. Zusätzlich zu bestehenden telefonischen und E-Mail-Anträgen steht ab sofort ein digitaler Antragsweg für den Wohnberechtigungsschein zur Verfügung.

Die im Rahmen verschiedener Programme des Landes Rheinland-Pfalz öffentlich geförderten Wohnungen unterliegen Mietpreis- sowie Belegungsbindungen und sichern bezahlbaren Wohnraum für besonders schutzbedürftige Gruppen. Der Wohnberechtigungsschein trägt dazu bei, soziale Teilhabe zu ermöglichen, Stadtentwicklung verantwortungsvoll zu gestalten und die Stabilität des lokalen Wohnungsmarkts zu unterstützen.

Die Nutzung eines Wohnberechtigungsscheins ist an eine Vermögensgrenze gebunden. Die zulässige Einkommenshöhe und eine angemessene Wohnungsgröße orientieren sich dabei an der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen.

Ab dem 1. Januar 2026 beträgt die jährliche Einkommensgrenze für einen Einpersonenhaushalt 19.998,91 Euro. Für einen Zweipersonenhaushalt liegt sie bei 28.665,10 Euro und erhöht sich für jede weitere zum Haushalt gehörende Person um 6.666,31 Euro. Für jedes zum Haushalt gehörende Kind im Sinne des Einkommensteuergesetzes erhöht sich die Einkommensgrenze zusätzlich um 1.333,25 Euro. Bei der Antragstellung sind entsprechende Nachweise über das aktuelle Einkommen vorzulegen. Der Wohnberechtigungsschein wird für die Dauer von einem Jahr ausgestellt und ist gebührenfrei.

Der digitale Antrag kann über die Homepage der Stadt Andernach/Digitales Rathaus/Wohnen und Bauen, oder direkt über einen QR-Code abgerufen werden.