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Andernach aktuell
Ausgabe 42/2025
Aus dem Rathaus
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Frühjahrsputz für die Nachbarschaft

Heckenpflege für mehr Verkehrssicherheit in Andernach

Der Oktober markiert den Übergang vom Sommer zum Winter. Eine Zeit, in der viele Gartenarbeiten anstehen. Rückschnitt von Hecken und Sträuchern, Laubarbeiten und Vorbereitungen auf den Winter. Rückschnitte oder das Entfernen von Hecken, Bäumen und anderen Gehölzen sind in der Zeit von Oktober bis Februar erlaubt. Diese Regelung schützt die Vögel während ihrer Brutzeit. Ein schonender Formschnitt, der lediglich das Wachstum der Äste korrigiert, ist ganzjährig gestattet.

Die Pflege von Hecken und Sträuchern in den Gärten ist besonders auch für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger im Straßenverkehr, wie auch auf den Gehwegen, wichtig. Es liegt in der Verantwortung von Grundstückseigentümern, den Bewuchs auf ihren Grundstücken regelmäßig zu kontrollieren und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen, sollte dieser in den öffentlichen Verkehrsraum, wie Gehwege und Straßen, ragen.

Alle Grundstückseigentümer werden darum gebeten, das sogenannte Lichtraumprofil einzuhalten. Das bedeutet, dass über Gehwegen eine Höhe von mindestens 2,50 Metern und über Fahrbahnen von 4,50 Metern freigehalten werden. Dies ermöglicht eine sichere Durchfahrt für Fahrzeuge und sorgt dafür, dass Fußgänger ungehindert die Bürgersteige nutzen können. Bewuchs von privaten Grundstücken darf auch die Straßenbeleuchtung, die Ausleuchtung die Gehwege und Fahrbahnen nicht beeinträchtigen. Ebenso fällt die Reinigung der Gehwege vor Grundstücken in die Verkehrssicherungspflicht von Grundstückseigentümern.

Die Stadtverwaltung ist dafür verantwortlich, die Verkehrssicherheit in der Stadt zu gewährleisten und führt dafür regelmäßige Begehungen durch.