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Andernach aktuell
Ausgabe 9/2026
Aus dem Rathaus
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Keine Winterruhe bei der Flurbereinigung Kell

Öffentliche Bekanntmachung DLR Westerwald - Osteifel

Während die Feldflur rund um Kell derzeit winterlich ruht, schreitet das Flurbereinigungsverfahren kontinuierlich voran. In der Sitzung des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft Ende November 2025 wurde vom DLR der aktuelle Sachstand detailliert vorgestellt und das weitere Vorgehen verbindlich abgestimmt.

Trotz, dass die für das Verfahren zuständigen Bearbeiter des DLR mit hoher Priorität in die Flutverfahren an der Ahr eingebunden waren, konnte mit der Bodenwertermittlung, die federführend durch die Finanzverwaltung RLP erfolgte, ein wichtiger Verfahrensschritt im November 2024 abgeschlossen werden. Die analog in den Karten aufgenommene Wertermittlung wurde in 2025 durch das DLR eingescannt und in ein digitales grafisches Informationssystem (GIS) überführt.

Die für Ende 2025 anvisierte Übersendung der Nachweise des alten Bestandes, wie auch die Offenlegung der Ergebnisse der Wertermittlung, konnten bisher wegen software- und datentechnischen Umstellungen leider noch nicht erfolgen. Sobald diese Problematik erledigt ist, können die Arbeitsschritte durchgeführt werden.

Im ersten Halbjahr 2026 soll zuerst die Offenlegung der Wertermittlung erfolgen, die dann die Voraussetzung ist, dass mit den Eigentümern die Planwunschgespräche geführt werden können. Sowohl in einer Fragebogenaktion als auch in persönlichen Gesprächen, die für jeden Eigentümer möglich sind, kann man seine Gestaltungswünsche zur Landabfindung oder anderweitige Verwendungen gegenüber dem DLR vorbringen und äußern.

Parallel dazu wird sich der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft mit Unterstützung des DLR mit der Aufstellung des Wege- und Gewässerplans beschäftigen. Hierfür liegt bereits ein Entwurf vor, der als Grundlage für die weitere Planungen dient.

Die Planfeststellung des Wege- und Gewässerplans, die das Baurecht für die gemeinschaftlichen Anlagen (bspw. Wege, Ausgleichsmaßnahmen) im Flurbereinigungsverfahren darstellt, soll in 2027 abgeschlossen sein. Nach derzeitigem Stand könnte der Entwurf der neuen Feldeinteilung (Rohplan) im Frühjahr 2028 erstellt sein. Dieser würde der vorläufigen Besitzeinweisung voraussichtlich ab Herbst 2028 vorausgehen.

Hier gilt auch der Hinweis für die Verpächter, dass die vorläufige Besitzeinweisung nicht automatisch die bestehenden Pachtverhältnisse auflöst. Diese setzen sich, sofern keine Kündigung ergeht, an der neuen Landabfindung fort.

Weiterhin wird der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft als auch das DLR die Beteiligten über die weiteren Schritte informieren und verweist hier auf die Internetseite des Flurbereinigungsverfahrens, welche auf der Homepage des DLR RLP einsehbar ist.

Im Auftrag
gez. Christoph Platen