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Kleeblatt - Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Bendorf
Ausgabe 1/2025
Aus dem Rathaus
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Da sich gegenüber dem Haushaltsjahr 2025 keine Änderungen bei den Steuersätzen für die Hundesteuer ergeben haben, wurde auf die Erteilung von Hundesteuerbescheiden verzichtet.

Die Hundesteuer wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung gem. § 3 Abs. 2 Ziffer 6 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland-Pfalz vom 20.06.1995 in der jeweils gültigen Fassung in der zuletzt für das Kalenderjahr 2024 veranlagten Höhe festgesetzt.

Die Beitrags- und Steuerhöhe ergibt sich aus dem zuletzt ergangenen Bescheid.

Die Hundesteuer ist mit je einem Viertel des Jahresbeitrages am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig. Für Abgabenpflichtige, die von der Möglichkeit der Antragstellung nach § 7 Abs. 4 der Hundesteuersatzung der Stadt Bendorf Gebrauch gemacht haben, wird die Hundesteuer in einem Betrag am 01.07. fällig.

Sollten Änderungen der Besteuerungsgrundlagen (z.B. Änderung der Steuersätze, Hundean- oder abmeldungen) eintreten, werden Änderungsbescheide erteilt. Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Abgabenpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.

Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Stadtverwaltung Bendorf, Im Stadtpark 1-2, 56170 Bendorf, schriftlich, elektronisch nach § 3 a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes mit qualifizierter elektronischer Signatur, schriftformsetzend nach § 3 a Abs. 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes und § 9 a Abs. 5 Onlinezugangsgesetz oder zur Niederschrift (Rathaus Gebäude III, Untere Rheinau 60, 56170 Bendorf) erhoben werden. Der Widerspruch kann auch innerhalb der Frist schriftlich bei der Kreisverwaltung Mayen- Koblenz -Kreisrechtsausschuss-, Postfach 200951, 56009 Koblenz, oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle des Kreisrechtsausschusses des Landkreises Mayen-Koblenz, Bahnhofstraße 9, 56068 Koblenz (Kreisverwaltung) eingelegt werden.

Bendorf/Rhein, den 06. Januar 2025
Stadt Bendorf/Rhein
gez. Mohr
Bürgermeister